Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Stadtentwicklung
Chancen, Risiken, Voraussetzungen und Beispiele
Künstliche Intelligenz gilt aufgrund ihrer rasanten Entwicklung als eine der zentralen technisch-disruptiven Veränderungskräfte. Anwendungsbereiche finden sich zunehmend auch in Kommunen. Bild-, Text- und Spracherkennung verändern Routineaufgaben der Verwaltung, Chatbots und digitale Assistenzen die Kommunikation mit den Bürger*innen. Die automatisierte Analyse erleichtert das Monitoring von Infrastrukturen, und digitale Zwillinge tragen dazu bei, Planungsprozesse zu modernisieren. So vielfältig die Anwendungsfelder für KI sind, so umfangreich sind die Voraussetzungen für ihren verantwortungsvollen Einsatz.
Potenzialversprechen müssen den möglichen negativen Effekten gegenübergestellt und abgewogen werden. Vor allem aber gilt es zu entscheiden, in welchen Bereichen der Einsatz vorrangig erfolgen sollte. Aus ersten kommunalen Erfahrungen kann gelernt werden.
Folgende und weitere Fragen werden im Seminar aufgegriffen:
- Von der experimentellen Erprobung zum systematischen Einsatz: Welche Stufen des Einsatzes von KI können unterschieden werden?
- KI-Strategie als Bestandteil des kommunalen Digitalisierungsprozesses: Welche Regeln für den Einsatz von KI sollten sich die Kommunen geben?
- Datentransfer und Datensicherheit: Was ist bei der Einführung von KI in den kommunalen Alltag zu beachten?
- Transparenz und Vertrauen: Wie sollten Politik und Bürgerschaft eingebunden werden?
- Vom Verwaltungsprozess zum digitalen Zwilling: Wie verändert KI die Abläufe?
- Zwischen Effizienzversprechen und Energieaufwand: Wie nachhaltig kann KI sein?
Details
Die Gebühren werden mit dem Programm veröffentlicht. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Diese Gebühren sind nach § 4 UStG Abs. 22a steuerfrei.
Absagen / Stornierung durch Teilnehmende
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor der Veranstaltung möglich. Eine schon bezahlte Teilnahmegebühr wird in diesem Fall voll erstattet. Bei Stornierungen ab dem 13. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr fällig. Im Verhinderungsfall kann gerne schriftlich ein Ersatz benannt werden.
Änderungsvorbehalte und Absagen durch den Veranstalter
Bei zu geringer Beteiligung behalten wir uns vor, Veranstaltungen abzusagen. Die Gebühr wird in diesem Fall selbstverständlich erstattet. Die Übernahme jeglicher Ersatz- und Folgekosten der Teilnehmenden wegen Ausfall von Veranstaltungen oder Verschiebung von Terminen sind ausgeschlossen. Aus wichtigen inhaltlichen oder organisatorischen Gründen kann es im Einzelfall erforderlich sein, Programmänderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese und alle erforderlichen Informationen finden Sie unter: www.difu.de/agb.
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