Difu-Dialoge

Wärmeplan – und dann? Umsetzungsstrategien für die kommunale Wärmeplanung

Öffentliche, kostenfreie Vortrags- und Diskussionsveranstaltung, Beginn: 17 Uhr

Mi 06 Nov 24

Nach Verabschiedung des Wärmeplanungsgesetzes sind alle Kommunen in Deutschland verpflichtet, spätestens bis Mitte 2026 bzw. 2028 Wärmepläne vorzulegen. Ein Großteil der Kommunen befindet sich derzeit in der Erstellungsphase oder bereitet diese vor. Doch die Planung allein genügt nicht. Der Difu-Dialog wagt daher einen Blick voraus: Wie lassen sich definierte Strategien und Maßnahmen im Sinne einer kommunalen Wärmewende in die Umsetzung bringen und welche Handlungsmöglichkeiten haben die Kommunen dabei?

Podium

  • Tim Bagner, Referent Wärmewende, Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Deutscher Städtetag
  • Lukas Hoch, Klimaschutzmanager für die Wärmewende, Stadt Singen (Hohentwiel)
  • Nils Weil, Senior Fachgebietsleiter Wärmemarkt, Verband kommunaler Unternehmen e.V., Berlin

Begrüßung

  • Prof. Dr. Carsten Kühl, Wissenschaftlicher Direktor und Geschäftsführer, Difu, Berlin

Moderation

  • Robert Riechel, Difu, Berlin

Pressekontakt
Difu-Pressestelle
Sybille Wenke-Thiem
pressestelle [at] difu [dot] de
+49 30 39001-208/-209

Leitung
Robert Riechel, Difu, Berlin
+49 30 39001-2211
riechel [at] difu [dot] de (riechel[at]difu[dot]de)

Details

In den „Difu-Dialogen zur Zukunft der Städte“ stellen Akteure und Akteurinnen aus Wissenschaft und Praxis neue Erkenntnisse zur Debatte und diskutieren aktuelle kommunal relevante Fragen. Das Angebot richtet sich an die allgemeine (Fach-)Öffentlichkeit.
Der Kreis fachkundiger Gäste - aus der Bundes- und Landesebene, Bezirksämtern, Stadtverwaltungen, Medien sowie weiteren öffentlichen und privaten Einrichtungen - setzt sich je nach Thema unterschiedlich zusammen.
  • Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos.
  • Eine Anmeldung ist erforderlich. Bitte nutzen Sie das Online-Anmeldeformular. Sie erhalten nach Ihrer Anmeldung direkt eine Bestätigung und Ihren Einwahllink zur Veranstaltung.

Änderungsvorbehalte und Absagen durch den Veranstalter
Bei zu geringer Beteiligung behalten wir uns vor, Veranstaltungen abzusagen. Die Übernahme jeglicher Ersatz- und Folgekosten der Teilnehmenden wegen Ausfall von Veranstaltungen oder Verschiebung von Terminen sind ausgeschlossen. Aus wichtigen inhaltlichen oder organisatorischen Gründen kann es im Einzelfall erforderlich sein, Programmänderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen.

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06.11.2024
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