Kommunale Überflutungsvorsorge - Planer im Dialog
Sind 6 Jahre und viele Überflutungen später neue Strategien in Sicht?
Im Projekt „Kommunale Überflutungsvorsorge – Planer im Dialog“ (mehr Infos: difu.de/11836) haben 15 Städte an praxisnahen Lösungen für das Starkregenmanagement gearbeitet. Werfen Sie über sechs Jahre nach Veröffentlichung der Ergebnisse und nach mehreren, zuletzt verheerenden Starkregenereignissen in Deutschland mit uns einen Blick auf den Status quo der Überflutungsvorsorge in Kommunen:
- Werden die fachlichen Empfehlungen aus dem Projekt zu Prozess und Organisation, rechtlichen und finanziellen Aspekten, Planungskriterien und Umsetzung sowie Betrieb und Unterhaltung angewendet?
- Was hat sich ggf. an Rahmenbedingungen geändert und was heißt das für die Praxis der Überflutungsvorsorge heute?
- Hat es die Aufgabe in der kommunalen Verwaltung vom Pilotprojekt zum Standard geschafft?
- Welche guten Beispiele für fachübergreifende Zusammenarbeit von Kommunen sind neu entstanden?
Details
Für Mitarbeiter*innen aus den Stadtverwaltungen, städtischen Betrieben und Ratsmitglieder gelten:
- 255,- Euro für Teilnehmer*innen aus Difu-Zuwenderstädten
- 435,- Euro für Teilnehmer*innen aus den Mitgliedskommunen des Deutschen Städtetages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Deutschen Landkreistages sowie NGOs.
Für alle übrigen Teilnehmer*innen gilt ein Preis von 555,- Euro.
Diese Gebühren sind nach § 4 UStG Abs. 22a steuerfrei.
Mittag- und Pausenbewirtung sind in der Gebühr enthalten, Kosten für Anfahrt und Unterkunft müssen selbst getragen werden.
Anmeldeschluss ist zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
Absagen / Stornierung durch Teilnehmende
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor der Veranstaltung möglich. Eine schon bezahlte Teilnahmegebühr wird in diesem Fall voll erstattet. Bei Stornierungen ab dem 13. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr fällig. Im Verhinderungsfall kann gerne schriftlich ein Ersatz benannt werden.
Änderungsvorbehalte und Absagen durch den Veranstalter
Bei zu geringer Beteiligung behalten wir uns vor, Veranstaltungen abzusagen. Die Gebühr wird in diesem Fall selbstverständlich erstattet. Die Übernahme jeglicher Ersatz- und Folgekosten der Teilnehmenden wegen Ausfall von Veranstaltungen oder Verschiebung von Terminen sind ausgeschlossen. Aus wichtigen inhaltlichen oder organisatorischen Gründen kann es im Einzelfall erforderlich sein, Programmänderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese und alle erforderlichen Informationen finden Sie unter: www.difu.de/agb.
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