Auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität
Vom Klimaschutzkonzept zu konkreten regulatorischen Instrumenten der Kommunen
Immer mehr Kommunen gehen mit gutem Beispiel voran und verabschieden ambitionierte Klimaschutzziele oder erhöhen das Ambitionsniveau bereits gesetzter Ziele. Einige Vorreiterkommunen streben eine Treibhausgasneutralität bereits 2030 an – und somit 15 Jahre früher als der Bund. Doch wie erreichen die Kommunen ihre Klimaschutzziele? Welche Handlungsfelder sind dafür besonders wichtig? Und welche Instrumente stehen dafür bereit?
Aufbauend auf Strategien und Klimaschutzkonzepten wirft das Difu-Seminar einen vertieften Blick in den regulatorischen Instrumentenkasten der Kommunen. Von Wärmeplänen über den Ausbau erneuerbarer Energien bis zur Stellplatzsatzung werden verschiedene kommunale Möglichkeiten betrachtet, die auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität von Bedeutung sind.
Neben Erfahrungsberichten aus der kommunalen Praxis wird es Inputs von Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft, interaktive Arbeit in Kleingruppen sowie die Möglichkeit zur Vernetzung mit Kolleginnen und Kollegen geben.
Details
Für Mitarbeiter*innen aus den Stadtverwaltungen, städtischen Betrieben und Ratsmitglieder gelten:
- 255,- Euro für Teilnehmer*innen aus Difu-Zuwenderstädten
- 435,- Euro für Teilnehmer*innen aus den Mitgliedskommunen des Deutschen Städtetages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Deutschen Landkreistages sowie NGOs.
Für alle übrigen Teilnehmer*innen gilt ein Preis von 555,- Euro.
Diese Gebühren sind nach § 4 UStG Abs. 22a steuerfrei.
Mittag- und Pausenbewirtung sind in der Gebühr enthalten, Kosten für Anfahrt und Unterkunft müssen selbst getragen werden.
Anmeldeschluss ist zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
Absagen / Stornierung durch Teilnehmende
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor der Veranstaltung möglich. Eine schon bezahlte Teilnahmegebühr wird in diesem Fall voll erstattet. Bei Stornierungen ab dem 13. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr fällig. Im Verhinderungsfall kann gerne schriftlich ein Ersatz benannt werden.
Änderungsvorbehalte und Absagen durch den Veranstalter
Bei zu geringer Beteiligung behalten wir uns vor, Veranstaltungen abzusagen. Die Gebühr wird in diesem Fall selbstverständlich erstattet. Die Übernahme jeglicher Ersatz- und Folgekosten der Teilnehmenden wegen Ausfall von Veranstaltungen oder Verschiebung von Terminen sind ausgeschlossen. Aus wichtigen inhaltlichen oder organisatorischen Gründen kann es im Einzelfall erforderlich sein, Programmänderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese und alle erforderlichen Informationen finden Sie unter: www.difu.de/agb.
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