Straßenräume neu denken!
Ein Beitrag zur dreifachen Innenentwicklung
Die dreifache Innenentwicklung – verstanden als bauliche und funktionale Entwicklung, Schaffung und Qualifizierung von Grünräumen sowie Einleitung einer Mobilitätswende – ist Schnittstelle zwischen Städtebau, Freiraumplanung, Mobilitätsplanung sowie Klimaschutz und Klimaanpassung. Dabei rücken aufgrund von Flächenknappheit multifunktional nutzbare öffentliche Räume in den Fokus. Auch für den öffentlichen Straßenraum sind daher neue Gestaltungs- und Aneignungsmöglichkeiten und damit Konzepte gefragt, die sich nicht mehr wie in der Vergangenheit überwiegend an den Bedürfnissen des motorisierten Individualverkehrs orientieren, sondern auch anderen Ansprüchen wie Rad- und Fußverkehr, Aufenthalt und Kommunikation, Kopplungen von blauen, grünen und grauen Infrastrukturen als Beitragzur klimaangepassten Stadtentwicklunggerecht werden.
Im Seminar wird der Frage nachgegangen, wie der transformierte öffentliche Straßenraum aussehen kann, und erörtert, welche Verfahren, Formate und Instrumente für diese Transformation geeignet sind. Zudem werden kommunale Erfahrungen mit Straßenraumumgestaltungen vorgestellt und gemeinsam mit den Seminarteilnehmenden übergreifende Erfolgsfaktoren identifiziert.
Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hat diese Veranstaltung offiziell anerkannt.
Fachrichtungen: Architektur / Innenarchitektur / Landschaftsarchitektur / Stadtplanung
Umfang: 8 Fortbildungspunkte
Mitgliedern anderer Kammern bieten wir die Möglichkeit, die Anerkennung dieser Veranstaltung bei ihrer jeweiligen Kammer zu beantragen. Wenden Sie sich dafür gern an die Organisation.
Details
Vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Veranstaltung. Wir möchten Sie informieren, dass alle verfügbaren Plätze bereits vergeben sind. Um jedoch niemanden auszuschließen, bieten wir die Möglichkeit, sich weiterhin anzumelden und auf eine Warteliste gesetzt zu werden. Sollten Plätze durch Absagen frei werden, werden diese nach der Reihenfolge der Warteliste vergeben.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und hoffen, Ihnen gegebenenfalls eine Teilnahme ermöglichen zu können.
Für Mitarbeiter*innen aus den Stadtverwaltungen, städtischen Betrieben und Ratsmitglieder gelten:
- 255,- Euro für Teilnehmer*innen aus Difu-Zuwenderstädten
- 435,- Euro für Teilnehmer*innen aus den Mitgliedskommunen des Deutschen Städtetages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Deutschen Landkreistages sowie NGOs.
Für alle übrigen Teilnehmer*innen gilt ein Preis von 555,- Euro.
Diese Gebühren sind nach § 4 UStG Abs. 22a steuerfrei.
Mittag- und Pausenbewirtung sind in der Gebühr enthalten, Kosten für Anfahrt und Unterkunft müssen selbst getragen werden.
Anmeldeschluss ist zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
Absagen / Stornierung durch Teilnehmende
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor der Veranstaltung möglich. Eine schon bezahlte Teilnahmegebühr wird in diesem Fall voll erstattet. Bei Stornierungen ab dem 13. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr fällig. Im Verhinderungsfall kann gerne schriftlich ein Ersatz benannt werden.
Änderungsvorbehalte und Absagen durch den Veranstalter
Bei zu geringer Beteiligung behalten wir uns vor, Veranstaltungen abzusagen. Die Gebühr wird in diesem Fall selbstverständlich erstattet. Die Übernahme jeglicher Ersatz- und Folgekosten der Teilnehmenden wegen Ausfall von Veranstaltungen oder Verschiebung von Terminen sind ausgeschlossen. Aus wichtigen inhaltlichen oder organisatorischen Gründen kann es im Einzelfall erforderlich sein, Programmänderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese und alle erforderlichen Informationen finden Sie unter: www.difu.de/agb.
fortbildung [at] difu [dot] de (fortbildung[at]difu[dot]de)
