Instrumente der Innenentwicklung
Baugebote, Vorkaufsrecht, Innenentwicklungskonzept und mehr
Städte und Gemeinden müssen noch mehr Aufmerksamkeit auf die Innenentwicklung, die Entwicklung des Siedlungsbestandes richten. Der Vorrang der Innenentwicklung ist dabei nicht allein eine gesetzliche Vorgabe. Die Städte behutsam nachzuverdichten, kompakt und grün umzubauen, ist nicht nur ökologisch, sondern auch stadtwirtschaftlich und städtebaulich sinnvoll. Baulücken gehören bebaut, Brachflächen einer neuen Nutzung zugeführt. Auch andere Maßnahmen wie der Ausbau von Dachgeschossen, die Aufstockung von Gebäuden können wichtige Beiträge leisten.
Das Seminar will der Frage nachgehen, mit welchen Strategien und Instrumenten diese Ziele besser umgesetzt werden können als in der Vergangenheit. Beleuchtet werden soll daher die ganze Palette instrumenteller Optionen, u.a. Innenentwicklungskonzept, Vorkaufsrechte, Baugebote, aber auch weiche, informelle Instrumente wie die Ansprache von Eigentümer*innen, Testentwürfe, Informationstools, Baulückenkataster etc. Basierend auf Einführungen zum Stand der Forschung sollen praktische Beispiele die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen verdeutlichen.
Details
Für Mitarbeiter*innen aus den Stadtverwaltungen, städtischen Betrieben und Ratsmitglieder gelten:
- 255,- Euro für Teilnehmer*innen aus Difu-Zuwenderstädten
- 435,- Euro für Teilnehmer*innen aus den Mitgliedskommunen des Deutschen Städtetages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Deutschen Landkreistages sowie NGOs.
Für alle übrigen Teilnehmer*innen gilt ein Preis von 555,- Euro.
Diese Gebühren sind nach § 4 UStG Nr. 22a steuerfrei.
Mittag- und Pausenbewirtung sind in der Gebühr enthalten, Kosten für Anfahrt und Unterkunft müssen selbst getragen werden.
Anmeldeschluss ist zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
Absagen / Stornierung durch Teilnehmende
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor der Veranstaltung möglich. Eine schon bezahlte Teilnahmegebühr wird in diesem Fall voll erstattet. Bei Stornierungen ab dem 13. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr fällig. Im Verhinderungsfall kann gerne schriftlich ein Ersatz benannt werden.
Änderungsvorbehalte und Absagen durch den Veranstalter
Bei zu geringer Beteiligung behalten wir uns vor, Veranstaltungen abzusagen. Die Gebühr wird in diesem Fall selbstverständlich erstattet. Die Übernahme jeglicher Ersatz- und Folgekosten der Teilnehmenden wegen Ausfall von Veranstaltungen oder Verschiebung von Terminen sind ausgeschlossen. Aus wichtigen inhaltlichen oder organisatorischen Gründen kann es im Einzelfall erforderlich sein, Programmänderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese und alle erforderlichen Informationen finden Sie unter: www.difu.de/agb.
fortbildung [at] difu [dot] de (fortbildung[at]difu[dot]de)