Produktive Stadtquartiere
Wie gelingt die Wiederverzahnung von Wohnen und Arbeiten?
Die sortenreinen Schlafstädte, Bürostandorte und auch Gewerbegebiete stehen seit Jahren in der Kritik. Gemischt genutzte, urbane Stadtquartiere (Neubau und Bestand) schaffen dagegen die Grundlage für vielfältige Alltagswelten - Potenziale von Verkehrsvermeidung über lokale Wertschöpfung bis zu Flächensparen und Lebensqualität. Mit dem Bedeutungsgwinn des Homeoffice in der Corona-Pandemie sickert wieder sukzessive das Arbeiten in die Wohnungen ein. Umgekehrt hält das Wohnen - mit der Umnutzung von Bürogebäuden - Einzug an den Bürostandorten. Für die Immobilienwirtschaft sind Mixed-Use-Immobilien seit einigen Jahren "eine Assetklasse mit Zukunft".
Widersprüchliche Ergebnisse erzeugt bislang der Druck auf den Wohnungsmärkten, der vielerorts immer noch zu "Wohnungsbau first"-Projekten führt. Auch zeigt sich, dass die lange Praxis der Nutzungstrennung die Vorstellungskraft, was wie zueinander passen könnte, stark eingeengt hat. Daneben werden Vorschriften wie die Baunutzungs- oder die Immissionsschutzverordnung als mischungsfeindlich angesehen.
Im Seminar wird die Lücke zwischen planerischen Idealvorstellungen und der Praxis "vermessen". Es werden Beispiele für die neue Verzahnung von Wohnen und Arbeiten gezeigt und Möglichkeiten der instrumentellen Unterstützung besprochen. Themen sind u.a.
- Typologien für die Verknüpfung von Wohnen und Arbeiten
- Integration von Produktionsstätten in Quartiere
- Vielfältige Erdgeschosszonen
Details
Für Mitarbeiter*innen aus den Stadtverwaltungen, städtischen Betrieben und Ratsmitglieder gelten:
- 255,- Euro für Teilnehmer*innen aus Difu-Zuwenderstädten
- 435,- Euro für Teilnehmer*innen aus den Mitgliedskommunen des Deutschen Städtetages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Deutschen Landkreistages sowie NGOs.
Für alle übrigen Teilnehmer*innen gilt ein Preis von 555,- Euro.
Absagen / Stornierung durch Teilnehmende
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor der Veranstaltung möglich. Eine schon bezahlte Teilnahmegebühr wird in diesem Fall voll erstattet. Bei Stornierungen ab dem 13. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr fällig. Im Verhinderungsfall kann gerne schriftlich ein Ersatz benannt werden.
Änderungsvorbehalte und Absagen durch den Veranstalter
Bei zu geringer Beteiligung behalten wir uns vor, Veranstaltungen abzusagen. Die Gebühr wird in diesem Fall selbstverständlich erstattet. Die Übernahme jeglicher Ersatz- und Folgekosten der Teilnehmenden wegen Ausfall von Veranstaltungen oder Verschiebung von Terminen sind ausgeschlossen. Aus wichtigen inhaltlichen oder organisatorischen Gründen kann es im Einzelfall erforderlich sein, Programmänderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese und alle erforderlichen Informationen finden Sie unter: www.difu.de/agb.
fortbildung [at] difu [dot] de (fortbildung[at]difu[dot]de)
