Externe Veröffentlichungen,

Geht doch!

Grundzüge einer bundesweiten Fußverkehrsstrategie

Cover der Publikation
Uta Bauer, Martina Hertel, Lisa Buchmann, B.Sc., Umweltbundesamt (Hrsg.)

Externe Veröffentlichungen, 2018, vierfarbig, zahlreiche Abbildungen und Fotos, UBA-TEXTE 75/2018 , 55 S., Umweltbundesamt (UBA) 2018

Inhalt

Die Stärkung der aktiven Mobilität ist ein wichtiger Baustein für eine erfolgreiche Verkehrswende und nicht zuletzt für attraktive, lebendige Städte. Während der Radverkehr mittlerweile im Fokus der Bundespolitik angekommen ist, fristet jedoch der Fußverkehr in Deutschland noch immer ein Nischendasein. In der Verkehrspolitik findet er selten Beachtung, da seine in Kilometer gemessene Verkehrsleistung vergleichsweise gering ist. Aber seine Bedeutung wird systematisch unterschätzt: In deutschen Städten wird im Durchschnitt jeder dritte Weg ausschließlich zu Fuß zurückgelegt, je nach Stadt kann dieser Anteil zwischen 25 und 45% schwanken. Und egal, ob auf dem Weg zum Parkplatz oder zu Haltestellen, auf vielen anderen Wegen sind wir zu Fuß unterwegs. Darüber hinaus sind viele Potenziale noch nicht gehoben: Viele Fahrten mit dem Pkw ließen sich durch Wege zu Fuß oder mit dem Rad ersetzen. Fast 50% aller mit dem Pkw zurückgelegten Wege sind unter 5 km lang; jede zehnte Pkw-Fahrt ist sogar kürzer als 1 km.



Einige Bundesländer setzen sich bereits für eine aktive Fußverkehrsförderung ein. Sie unterstützen Kommunen, die gezielt Fußverkehrschecks oder Nahmobilitätskonzepte erarbeiten (Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen), ein Mobilitätsgesetz verabschieden (Berlin), oder sie stellen den Kommunen gezielt Finanzmittel für die Fußverkehrsinfrastruktur zur Verfügung (Baden-Württemberg). Auch viele Kommunen sind inzwischen sehr aktiv, dem Fußverkehr mehr Aufmerksamkeit zu schenken. In der Umsetzung von Maßnahmen wünschen sich Städte und Gemeinden jedoch mehr Gestaltungsspielraum im Straßenverkehrsrecht und der Straßenverkehrsordnung und insgesamt mehr Rückendeckung.



Zu diesem Zweck wurde das Deutsche Institut für Urbanistik vom Umweltbundesamt beauftragt, „Grundzüge einer bundesweiten Fußverkehrsstrategie“ in einem intensiven Dialogprozess mit ausgewählten Expertinnen und Experten zu erarbeiten. Das Ergebnis wird hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt.



Die Fußverkehrsstrategie identifiziert fünf zentrale Handlungsfelder und Ansatzpunkte:

1. Gesetzliche Rahmenbedingungen müssen Kommunen bei ihren Bemühungen, den Fußverkehr zu stärken, unterstützen.

2. Verbindliche Qualitätsstandards helfen, Fußverkehrsinfrastruktur wie insbesondere Gehwege und Querungen sicherer, barrierefrei und bequemer zu machen.

3. Fußverkehr ist finanziell und personell mit entsprechenden Ressourcen auszustatten.

4. Vom Radverkehr lernen! Koordinierende Aktivitäten helfen, den Fußverkehr „in die Köpfe“ zu bringen.

5. Fußverkehr eigenständig denken und thematisieren, aber integriert und ressortübergreifend behandeln.

 

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