Aktuelle Information,

Europäisches Umweltrecht und Stadtentwicklung

Ein aktueller Überblick über für die Kommunen relevante umweltpolitische Initiativen und Strategien der EU

Cover der Publikation
Manuela Rottmann

Aktuelle Information, 2006, 3 Abbildungen, 14 Übersichten, deutsch, 24 S., Deutsches Institut für Urbanistik 2006

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Inhalt

Feinstaub, Umgebungslärm, Strategische Umweltprüfung - mit diesen Schlagwörtern verbinden sich neue Herausforderungen, auf die sich auf die Umweltverwaltungen und die Stadtentwicklungsplaner gegenwärtig einstellen müssen. All diese Anforderungen gehen auf europäische die Umweltgesetzgebung zurück. Welche Bedeutung EU-Recht für die Städte hat und wie wichtig die Einflussnahme von Kommunen auf europäische Gesetzgebungsverfahren ist, ist jedoch Kommunalpolitik und Öffentlichkeit oft nur schwer zu vermitteln. Die Aktuelle Information "Europäisches Umweltrecht und Stadtentwicklung" soll diese Lücke schließen und kommunalen Stadtentwicklern das Mitreden über und in Europa erleichtern.

Fachleuten und interessierten Kommunalpolitikern, die sich mit dem Thema Stadtentwicklung befassen, wird ein aktueller Überblick über umweltpolitische Initiativen der EU verschafft, die sich im besonderen Maße auf die kommunale Praxis auswirken. Themenübergreifend werden die unterschiedlichen Handlungsformen der EU im Bereich der Umweltpolitik und ihre Wirkung dargestellt.

Ein Grundverständnis der Bedeutung und Wirkung etwa von Richtlinien, Umweltaktionsprogrammen oder thematischen Strategien erleichtert es, sich bei der Auseinandersetzung mit europäischer Umweltpolitik im Brüsseler Dickicht unüberschaubar erscheinender Einzelmaßnahmen zurecht zu finden. Große Bedeutung als Leitlinien europäischer Umweltpolitik haben in jüngerer Zeit die so genannten thematischen Strategien erlangt. Diese rechtlich unverbindlichen Mitteilungen der Kommission zielen darauf, die Handlungsmöglichkeiten zur Lösung eines Problems in unterschiedlichen Politikbereichen zu analysieren, um ein stärker integriertes und weniger sektorales Vorgehen in der Umweltpolitik zu fördern. Aus kommunaler Sicht sind thematische Strategien eine wichtige Quelle, um sich frühzeitig über die mittelfristige umweltpolitische Strategie der Kommission zu informieren und sich in den folgenden Diskussions- und Gesetzgebungsprozess einschalten zu können.

In der Publikation sind die aktuellen Felder dargestellt, in denen diese Instrumente eingesetzt werden. Besonders relevant für Kommunen sind derzeit folgende Bereiche:

  • Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutzrichtlinie,
  • Umweltverträglichkeitsprüfung und Strategische Umweltprüfung,
  • Luftreinhaltepolitik,
  • Umgebungslärmrichtlinie,
  • Umweltinformationsrichtlinie,
  • thematische Strategie für die städtische Umwelt.

Die Veröffentlichung stellt die Umsetzung dieser Regelungen in nationales Recht und ihre Auswirkungen auf stadtentwicklungspolitische Entscheidungen und die Stadtentwicklungsverwaltung dar. Querverbindungen zwischen den Bereichen werden untersucht, etwa die Frage, in welchen Fällen Lärmminderungs- und Luftreinhaltepläne einer strategischen Umweltprüfung zu unterziehen sind oder welche Bindungswirkung solche Pläne für andere Planungen ausüben.

Für die Stadtentwicklungspolitik wirken sich diese europäischen Regelungen und Strategien auf ganz unterschiedliche Weise aus: Teilweise enthalten sie neue, zusätzliche Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Planungen oder Einzelvorhaben. Teilweise beschränken sich die Regelungen mittlerweile auch ausschließlich auf die Auferlegung von Verfahrens- und Planungspflichten, bei gleichzeitigem Verzicht auf die Definition von verbindlichen Umweltqualitätszielen. Insgesamt lässt sich im EU-Umweltrecht derzeit eine Tendenz erkennen, verpflichtende Instrumente der Umweltplanung und der umweltbezogenen Folgenabschätzung zu stärken. Der Schwerpunkt liegt in der Einführung neuer Verfahrensschritte zur Umweltqualitätssicherung, die meist auch starke Elemente der Bürgerbeteiligung aufweisen. Diese Auferlegung von Verfahrenspflichten unter Verzicht auf verbindliche Grenzwerte ist durchaus ambivalent: Einerseits werden damit Spielräume für die Definition eigener, lokaler Umweltziele geschaffen. Andererseits besteht die Gefahr, dass die vorgeschriebenen Planungen ohne verbindliche Ziele zum Selbstzweck werden. Die ohnehin knappen Haushaltsmittel drohen in der Erfassung der Probleme zu versickern, anstatt in deren Beseitigung zu fließen. Die Städte sollten daher eine strategische Diskussion mit der EU-Kommission über ihre Erfahrungen mit unterschiedlichen Instrumenten der Umweltpolitik aufnehmen.

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