Weiterentwicklung Nationaler Radverkehrsplan
Der Nationale Radverkehrsplan (NRVP) bildet die Grundlage für die Radverkehrspolitik in Deutschland und definiert die Rahmenbedingungen zur Stärkung des Fahrradverkehrs als Gesamtsystem. Die Bundesregierung nimmt mit dem NRVP zudem eine wichtige Rolle als Moderator, Koordinator und Impulsgeber der Radverkehrsförderung ein und setzt wichtige Impulse für eine nachhaltige Mobilität sowie für attraktive Städte und Gemeinden.
In ihrem Koalitionsvertrag für die 17. Periode des deutschen Bundestages haben die Regierungsfraktionen vereinbart, den im Jahre 2012 auslaufenden ersten Nationalen Radverkehrsplan (NRVP) fortzuentwickeln. Im September 2012 wurde der Nachfolger „NRVP 2020“ vom Bundestag beschlossen.
Das Difu koordinierte in enger Abstimmung mit dem zuständigen Fachreferat des BMVBS den mehrstufigen Prozess der Weiterentwicklung des Nationalen Radverkehrsplans. Wesentliche Inhalte wurden u.a. unter Einbeziehung eines von Bundesminister Dr. Ramsauer ernannten Expertengremiums sowie unter Beteiligung der Fachöffentlichkeit erarbeitet und diskutiert.
Über die Umsetzung des NRVP 2020 berichtet das Internetportal zum Nationalen Radverkehrsplan unter www.nationaler-radverkehrsplan.de