Verstetigung der Sozialen Stadt in NRW
Seit 1993 werden in benachteiligten Quartieren Nordrhein-Westfalens Strategien und Maßnahmen der integrativen Stadtteilentwicklung umgesetzt – zunächst im Rahmen des "Integrierten Handlungsprogramms der Landesregierung Nordrhein-Westfalen für Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf", seit 1999 im Zuge des Bund-Länder-Programms "Soziale Stadt". Da die Gebiete nur für einen begrenzen Zeitraum gefördert werden können – seit 2006 ist dies auch im Artikel 104b des Grundgesetzes festgeschrieben –, wird das Thema der Sicherung und Verselbstständigung tragfähiger Strukturen in den Quartieren zunehmend in den Blick genommen. In Nordrhein-Westfalen befinden sich bereits etwa 25 Stadtteile in der Verstetigungsphase – hier werden Konzepte zur Sicherung tragfähiger Strukturen für die Quartiersentwicklung realisiert und entsprechende Umsetzungserfahrungen gemacht. Für weit mehr Gebiete steht eine solche Statusüberführung noch aus.
Vor diesem Hintergrund erarbeitete das Deutsche Institut für Urbanistik im Auftrag der Entwicklungsgesellschaft Duisburg mbH (EG DU) und des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEBWV) eine Broschüre zum Stand der Verstetigung integrierter Quartiersentwicklung in Gebieten der Sozialen Stadt in Nordrhein-Westfalen.