Umgebungslärmrichtlinie: Strategische Lärmkartierung
Am 18.7.2002 trat die europäische Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) in Kraft. Durch die Umgebungslärmrichtlinie (URL) soll die Erfassung und Bewertung von Umweltlärm in den Mitgliedstaaten der EU vereinheitlicht werden. Bei der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht war die Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes in Verbindung mit dem Erlass ergänzender Rechtsverordnungen vorgesehen. Das Umsetzungsgesetz trat am 30.7.2005 in Kraft (§ 47 BImSchG). Die Städte und Gemeinden stehen nun vor der Aufgabe, sich unter erheblichem Zeitdruck auf die neuen Vorgaben zur Lärmkartierung und Lärmminderungsplanung einzustellen.
In Artikel 3 der Richtlinie wird die strategische Lärmkartierung definiert, die zur Gesamtbewertung der auf verschiedene Lärmquellen (Straßen-, Schienen- und Flugverkehr, Industrie und Gewerbe) zurückzuführenden Lärmbelastungen in einem bestimmten Gebiet oder für die Gesamtprognosen für ein solches Gebiet dienen soll. Entsprechende Angaben sind in § 47 c BImSchG enthalten.
Ziel des Projekts war es, im Austausch mit Vertretern aus nordrhein-westfälischen Kommunen und Landesbehörden sowie weiterer relevanter Institutionen für die Erstellung von Lärmkarten konkrete Arbeitsabläufe zu beschreiben und zu analysieren. Dabei wurden Probleme, Fragestellungen und Lösungsansätze herausgearbeitet, die im Rahmen der künftigen Entwicklung und Herstellung von Lärmkarten von Bedeutung sein werden. Dazu wurden im Zeitraum von Juni bis Dezember 2005 drei Werkstätten sowie im Januar 2006 eine Abschlussveranstaltung durchgeführt. An der Abschlussveranstaltung nahmen rund 100 Vertreter aus Kommunen sowie weiterer betroffener und interessierter Institutionen teil.
Die Werkstattgespräche haben eine Vielzahl von Problemen und Hemmnissen bei der Lärmkartierung aufgedeckt. Mit ihrer Hilfe konnten frühzeitig Konfliktpotenziale erkannt und – soweit angesichts der zum Zeitpunkt der Durchführung des Projekts bestehenden Rechtslage möglich – hilfreiche Ansätze entwickelt werden, die zu einer effektiven Erarbeitung von Lärmkarten beitragen können.
Die Lösungsansätze beziehen sich zum einen auf Inhalte der aufzustellenden Lärmkarten sowie insbesondere auf einzelne Lärmquellen und zum anderen auf konkrete Verfahrensweisen bei der Ermittlung von Daten und der Erstellung der Lärmkarten. Kriterien der Umsetzbarkeit und Übertragbarkeit fanden dabei ebenso Berücksichtigung wie Aspekte der Zusammenarbeit und Arbeitsteilung.
Ausblick: Weitere Projektaktivitäten in dem Themenfeld, insbesondere zur Lärmaktions- und Lärmminderungsplanung sind beabsichtigt.
Involvierte Städte: Aachen, Bonn, Dortmund, Düren, Düsseldorf, Oberhausen.
Beteiligt an der Werkstatt waren neben kommunalen Vertretern u.a. das Verkehrsministerium, das Landesvermessungsamt, der Verband deutscher Verkehrsunternehmen und das Eisenbahnbundesamt.