Städte und Europäische Verfassung
Die Gesetzgebung der EU und die EU-Politik, die ihren Ausdruck u.a. im Rahmen diverser Förderprogramme finden, haben zunehmenden Einfluss auf die Erfordernisse und Gestaltungsspielräume des kommunalen Handelns. Zu klären sind, in welcher Weise die kommunale Ebene verfassungsrechtlich in die Strukturen und Verfahren der EU eingebunden ist, wie diese praktisch ausgestaltet sind, ob die Einbindung der kommunalen Ebene den praktischen Erfordernissen der Berücksichtigung kommunaler Interessen auf EU-Ebene genügt und – falls dies nicht der Fall ist – wie diese Einbindung rechtlich und praktisch besser als bisher gelingen kann. Dabei geht es vor allem darum, das im deutschen politischen System verfassungsrechtlich verankerte Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung, das der demokratischen Entscheidungsebene auf örtlicher Ebene in allen Bereichen der örtlichen Angelegenheiten einen zentralen Stellenwert einräumt, zu wahren.
Die institutionelle Einbindung der Kommunen über den Ausschuss der Regionen (AdR) ermöglicht es zumindest theoretisch, diese wirkungsvoll in die europäische Politik- und Rechtsentwicklung einzubeziehen. Derzeit entsendet Deutschland 24 ordentliche Mitglieder in dieses Gremium, hiervon drei kommunale Delegierte und 21 Vertreter der Länder. Schon angesichts dieses Zahlenverhältnisses erscheint es lohnend, die Wirksamkeit dieses Gremiums im Hinblick auf die skizzierten kommunalen Interessen zu hinterfragen. Auch die Rolle des Europäschen Parlaments und die Rückbindung der Parlamentarier an ihre regionale und kommunale Basis sollen thematisiert werden. Materiell haben vor allem die im Europäischen Verfassungsvertrag verankerten Prinzipien der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit eine besondere Bedeutung¸ Formell spielen Bestimmungen über die Beteiligung der kommunalen Ebene an der Gesetzgebung und die Pflicht zur Gesetzesfolgenabschätzung und deren praktische Ausgestaltung eine wichtige Rolle.
Ziel des Vorhabens war es, die wesentlichen Probleme der rechtlichen und praktischen Einbindung deutscher Kommunen auf der Ebene der EU zu beschreiben und Lösungsvorschläge zu benennen. Methodisch basiert das Projekt auf einer Befragung ausgewiesener Experten sowie auf einem darauf aufbauenden Expertenworkshop. Das Projekt wurde in enger Abstimmung mit der Hauptgeschäftsstelle des Deutschen Städtetages durchgeführt.