Satzungsrecht der Gemeinden zur Anordnung von Betretungsrechten auf Uferwegen
Mit der Studie wurde der Frage nachgegangen, ob durch gemeindliches Satzungsrecht eine ausreichende Grundlage für die Sicherung der öffentlichen Zugänglichkeit von Seeufern geschaffen werden kann. Im ersten Schritt der Studie werden die gemeindlichen Satzungsbefugnisse auf Grund Bundes- bzw. Landesgesetzen systematisch erfasst und dahingehend analysiert, ob sich daraus Regelungsmöglichkeiten zur Sicherung von Betretungsrechten auf Uferwegen. Ableiten. Ein besonderer Augenmerk wurde dabei auf den sich aus Art 14 GG ergebenden Schutzbereich und die verfassungsrechtlich eingeräumten Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Sozialpflichtigkeit des Eigentums für entschädigungsfreie und entschädigungspflichtige Eingriffe in das Eigentumsrecht gelegt. Hieraus ließen sich Anforderungen an die Rechtsgrundlagen für eine wirksame Durchsetzung von Zugangsregelungen gewinnen.
Hierauf aufbauend wurde der bereits vorliegende Gesetzentwurf zur Schaffung eine gemeindliche Satzungsbefugnis im Bereich des Naturschutzrechtes überprüft und Empfehlungen zur Präzisierung des Regelungsentwurfs und seiner Begründung unterbreitet. Über die Art und Weise der Veröffentlichung wird nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens entschieden.