Planspiel ROG
Nach In-Kraft-Treten der Föderalismusreform am 1.9.2006 soll das früher der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz unterfallende Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG) geändert und vollständig neu kodifiziert werden. Im Rahmen des Forschungsprojekts wird im Auftrag des BBR und in enger Abstimmung mit dem zuständigen Fachreferat beim BMVBS überprüft, ob die vorgesehenen Neuregelungen angemessen, praktikabel und wirksam sind. Dabei soll der Gesetzentwurf (Referentenentwurf und Regierungsentwurf) auf konkrete Fälle durch Verwaltungseinheiten unter Einbeziehung von sechs Trägern der Regionalplanung und – gegebenenfalls ergänzend – einem Träger einer landesweiten Planung angewendet werden. Ziel ist es, in Abstimmung mit dem BMVBS den gesamten Inhalt des Gesetzentwurfs – soweit von der Natur der Sache her möglich – zu überprüfen. Zu nennen sind insbesondere die voraussichtlichen Regelungen über
- die gesetzlichen Grundsätze der Raumordnung,
- die Bindungswirkungen der Erfordernisse der Raumordnung,
- den Inhalt von Raumordnungsplänen,
- das Verfahren der Aufstellung und Änderung von Raumordnungsplänen, einschließlich der Beteiligung,
- die Planerhaltung.
Die Untersuchung ist als „begleitende“ Gesetzesfolgenabschätzung konzipiert. Die Ergebnisse sollen in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren einfließen. Es ist vorgesehen, den Ergebnisbericht rechtzeitig zu Beginn der parlamentarischen Beratungen (voraussichtlich Mai 2008) vorzulegen und die Untersuchungsergebnisse durch den Auftragnehmer vor den Mitgliedern des 15. Ausschusses des Deutschen Bundestages (Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) zu präsentieren (vorauss. Oktober 2008).
Fallstudienstädte: Regierung von Oberbayern, Regionaler Planungsverband München, Regionalverband Bodensee-Oberschwaben, Bezirksregierung Münster, Regionaler Planungsverband Westsachsen, Regionaler Planungsverband Mittleres Mecklenburg, Zweckverband Großraum Braunschweig.