Foto: Graffito eines Flugzeugs mit einem Haifischmaul
Umwelt & Klima

Maßnahmen der Lärmaktionsplanung

Ziel des Vorhabens war unter anderem eine Einschätzung des aktuellen Umsetzungsstands der Umgebungslärmrichtlinie mittels einer schriftlichen Befragung ausgewählter Kommunen.

Der Lärm, der von Straßen, Schienenwegen, Flughäfen, Industrie- und Gewerbeanlagen sowie sozialen Aktivitäten ausgeht, stellt eines der Hauptprobleme für die Lebensqualität in den Kommunen dar. Die Vermeidung und Verminderung von Umgebungslärm ist daher von erheblicher Bedeutung zum Erhalt der Attraktivität der Städte und Gemeinden als Wohn- und Aufenthaltsort. Die Durchführung vieler Lärmschutz- und Lärmminderungsmaßnahmen aus den Lärmaktionsplänen liegt in der Verantwortung der Kommunen. Gesetzliche Basis bildet dabei vor allem die 2002 verabschiedete EU-Umgebungslärmrichtlinie, die durch eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in deutsches Recht übergegangen ist.

Diese Richtlinie gibt ein zweistufiges Vorgehen vor: In der ersten Stufe waren die Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern verpflichtet, bis zum 30. Juni 2007 Lärmkarten auszuarbeiten, und darauf aufbauend bis zum 30. Juni 2008– mit Beteiligung der Öffentlichkeit – Lärmaktionspläne aufzustellen. Die Ergebnisse dieser ersten Stufe zeigen deutlich, dass weite Teile der Bevölkerung von hohen Lärmbelastungen in den insgesamt 27 großen Ballungsräumen betroffen sind.

2012 ist die zweite Stufe der Richtlinie in Kraft getreten. Bis zum 30. Juni 2012 waren zusätzlich Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern verpflichtet, Lärmkarten auszuarbeiten, und bis zum 30. Juni 2013 Lärmaktionspläne vorzulegen. Von dieser Regelung sind in Deutschland 71 Ballungsräume betroffen.

Ziel des Vorhabens ist unter anderem eine Einschätzung des aktuellen Umsetzungsstands der Umgebungslärmrichtlinie mittels einer schriftlichen Befragung ausgewählter Kommunen. Im Fokus steht hier der Gewinn von Informationen zu erfolgreich umgesetzten Maßnahmen und ihren Wirkungen sowie zu Hemmnissen bei der Realisierung. In einem zweiten Schritt werden die gewonnenen Erkenntnisse durch Experteninterviews mit Vertretern ausgewählter Modellkommunen vertieft und als Information und Hilfestellung für die Kommunen veröffentlicht.


Analysis and Evaluation of Local Government Noise Action Planning Measures

Many noise action and noise reduction measures as well as measures to protect quiet areas fall within the remit of local governments. They are based on the EU’s Ambient Noise Directive, which was adopted in 2002 and implemented into German law in 2005 by means of an amendment to the Federation Immission Control Act. The aim of the Evaluation and Analysis of Local Government Noise Action Planning Measures project was to gain an overview of noise action planning and how it is implemented by local governments. Extensive research was carried out and a survey was conducted to establish the current level of implementation and the impact of local government measures. The findings were worked up and recorded together with good practice examples provided by local governments, and they are now available to download (in German only) in a publication entitled “Local Government Noise Action Planning – From Planning to Action” (Kommunale Laermaktionsplanung – Von der Planung zur Aktion).

Dipl.-Geogr. Kathrin Schormüller
Evaluierung und Bewertung von Maßnahmen der Lärmaktionsplanung im Rahmen der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie auf kommunaler Ebene
bis
Immissionsschutz
Umwelt
Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH (Difu)