
Fachgespräche zur Modernisierung des Städtebaurechts
Nach einigen punktuellen Gesetzesänderungen, vor allem in Reaktion auf die aktuellen Herausforderungen der Energiekrise sowie zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren, beabsichtigt die Bundesregierung, die städtebaurechtlichen Rechtsgrundlagen, insbesondere des Baugesetzbuchs (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO), nach den Vorgaben des Koalitionsvertrags 2021 und im Lichte der Erfordernisse aus der Anwendungspraxis zu novellieren. Dabei werden unterschiedliche Regelungsbereiche und städtebauliche bzw. städtebaurechtliche Handlungsfelder in den Blick genommen. Unter anderem sollen die auch den Städtebau betreffenden Erfordernisse des Klimaschutzes und der Klimaanpassung sowie die Regelungen zum Vorkaufsrecht in den Fokus rücken.
Zur fachlichen Fundierung des Gesetzgebungsvorhabens soll – dem Beispiel früherer Novellen folgend – eine Reihe von Fachgesprächen dienen, mit deren Durchführung das Deutsche Institut für Urbanistik beauftragt wurde. Geplant ist, Fragestellungen mit Relevanz für die ins Auge gefasste Novellierung von BauGB und BauNVO mit ausgewählten Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis in strukturierter und ergebnisorientierter Weise zu erörtern. Ebenso miteinbezogen in den Prozess wird ein ausgewählter Kreis aus der Fachöffentlichkeit. Die Durchführung der Fachgesprächsreihe im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ist im ersten Halbjahr 2023 vorgesehen. Die auf dieser Grundlage aufbereiteten Ergebnisse sollen bis Ende August dieses Jahres vorliegen.