Fachgespräche zur Modernisierung des Städtebaurechts
Wie können die rechtlichen Instrumente des Baugesetzbuchs und der Baunutzungsverordnung weiterentwickelt werden, um die Städte für die drängenden Aufgaben dieser Zeit gut aufzustellen? Diese Frage war Gegenstand einer Gesprächsreihe, die das Deutsche Institut für Urbanistik – veranlasst und begleitet durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen – im ersten Halbjahr 2023 mit ausgewählten Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis durchführte.
Auf der Agenda standen große Handlungsfelder wie der Klimaschutz im städtebaulichen Kontext, die Anpassung an den Klimawandel – insbesondere durch eine wassersensible städtebauliche Entwicklung (Schwammstadt) –, die Innenentwicklung sowie Möglichkeiten zur Beschleunigung und Vereinfachung von Verfahren. Daneben wurden aber auch zahlreiche Einzelaspekte in den Fokus genommen. Hierzu zählten u.a. die Entfristung von Regelungen des Baulandmobilisierungsgesetzes, eine Sonderregelung für Fälle von Naturkatastrophen, die Weiterentwicklung der Umlegung und der Vorkaufsrechte, die Zulässigkeit von Clubs und Musikspielstätten sowie die Zulässigkeit von PV-Anlagen im Außenbereich. Vorgetragen wurden zahlreiche Ideen, wie das Aufgabenspektrum der Bauleitplanung und des Städtebaurechts zur Umsetzung der angesprochenen Ziele erweitert oder akzentuiert werden könnte.
Die diskutierten Vorschläge und die für und gegen diese vorgetragenen Argumente wurden dokumentiert. Die Dokumentation dient auch als fachliche Grundlage für die von der Bundesregierung in der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages geplante große Novelle des Städtebaurechts.