Wirkungsvolle Beispiele der Suchtprävention gesucht!
8. Bundeswettbewerb „Vorbildliche Strategien zur kommunalen Suchtprävention“ ausgelobt
Um „Wirkungsvolle Suchtprävention vor Ort“ geht es in der neuen Runde des Bundeswettbewerbs „Vorbildliche Strategien kommunaler Suchtprävention“. Kommunen können ihre Beiträge bis zum 15. Januar 2020 beim Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) einreichen, das den Wettbewerb für die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung betreut. Neben Preisgeldern bietet der Wettbewerb die Möglichkeit, wirkungsvolle Maßnahmen der Suchtprävention bekannt zu machen und von anderen guten Beispielen zu lernen.
Berlin. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und die Drogenbeauftragte der Bundesregierung gaben heute den Startschuss für die achte Runde des Bundeswettbewerbs „Vorbildliche Strategien zur kommunalen Suchtprävention“. Bei dem vom Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) betreuten Wettbewerb stehen wirkungsvolle Maßnahmen und Projekte der Suchtprävention im Vordergrund. Für die Gewinner gibt es Preisgelder in Höhe von insgesamt 80 000 Euro. Ein Teil davon ist der vom GKV-Spitzenverband ausgelobte Sonderpreis von 20 000 Euro zum Thema „Gesundheitsförderung und Prävention für Kinder aus suchtbelasteten Familien“. Einsendeschluss für die Beiträge ist der 15. Januar 2020. Die Preisverleihung findet im Juni 2020 in Berlin statt.
Ziel des aktuellen Bundeswettbewerbs ist es, die wirkungsvollen Maßnahmen und Projekte zur kommunalen Suchtprävention detailliert kennen zu lernen und sie bundesweit bekannt zu machen. Zudem geht es darum, diejenigen Städte, Gemeinden und Landkreise auszuzeichnen, die mit ihrer wirkungsvollen Herangehensweise im Bereich der suchtpräventiven Aktivitäten ein gutes Beispiel für andere Kommunen sein können.
Die Bandbreite für eine wirkungsvolle suchtpräventive Arbeit vor Ort ist groß. Sie reicht von Maßnahmen, die dazu beitragen, Substanzkonsum und seine Folgen zu mindern, über die Installation eines Qualitätsmanagements und den Aufbau nachhaltiger Strukturen bis zu Maßnahmen, die suchtbelastete Familien in den Blick nehmen, um das „Weitergeben“ von Suchterkrankungen in die nächste Generation zu vermeiden. Wirkungsvoll können aber auch suchtpräventive Aktivitäten sein, die adäquate Zugangswege zur Zielgruppe nutzen oder in andere Kommunen transferiert werden.
Eingeladen zur Teilnahme sind alle deutschen Städte, Gemeinden und Kreise. Teilnahmeberechtigt sind außerdem Kommunalverbände sowie die Träger der kommunalen Selbstverwaltung in den Stadtstaaten. Präventionsaktivitäten Dritter (z. B. Krankenkassen, Träger des ÖPNV, Veranstalter, Schulen) können nur als Bestandteil der Bewerbung einer Kommune berücksichtigt werden.
Der Wettbewerb wird vom Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) betreut, das für die Laufzeit des Wettbewerbs ein Wettbewerbsbüro eingerichtet hat. Kontaktdaten zum Wettbewerbsbüro, Informationen zum Wettbewerb sowie die Bewerbungsunterlagen stehen im Internet zur Verfügung.
Sybille Wenke-Thiem
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