Studie zur städtebaulichen Wirkungsweise des § 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung
Diese Studie hat die Klärung eines Prüfauftrags des Deutschen Bundestages zum Gegenstand (BT-Drs. 17/13281). Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, in einer Studie zu prüfen,
- ob und inwieweit sich die Struktur des Einzelhandels, insbesondere mit Blick auf die Versorgung der Bevölkerung in Städten und ländlichen Räumen mit den Waren des täglichen Bedarfs, durch das geltende Baurecht nachteilig entwickelt hat;
- ob und inwieweit die geltende Regelung die Förderung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden behindert oder in sonstiger Weise nachteilige Auswirkungen auf die städtebauliche Entwicklung hat;
- ob und inwieweit sich daraus ein Änderungsbedarf in § 11 Absatz 3 BauNVO ergibt; insbesondere mit Blick auf die Regelvermutung und die vorgeschriebene Geschossflächengröße.“
Grundlage der Studie bilden zwei schriftliche Befragungen von Normanwendern. Befragt wurden zum einen Stadtplanungsämter in allen Städten über 50.000 Einwohner [EW] sowie mit einer Stichprobe von 200 in den Städte und Gemeinden zwischen 5.000 und 20.000 EW sowie in Städten mit 20.000 bis 50.000 EW. Gesondert befragt wurden daneben die Baugenehmigungsbehörden als Vollerhebung bei allen kreisfreien Städten und Landkreisen sowie bei den Bezirken in Berlin und Hamburg.
Ergänzend zur Kommunalbefragung wurden zu den vom Deutschen Bundestag aufgeworfenen Fragen Stellungnahmen erbeten von dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), dem Handelsverband Deutschland (HDE) und den kommunalen Spitzenverbänden sowie von den fachlich zuständigen Landesministerien aller Bundesländer.