Grundlagenforschung zur Baugebietstypologie der Baunutzungsverordnung
Seit Jahrzehnten werden unterschiedliche Reformansätze zur Baunutzungsverordnung diskutiert. Auch im Rahmen der letzten Novelle der Städtebaurechts wurde aus vor allem aus Teilen der Architektenschaft eine grundlegende Neufassung der BauNVO gefordert. Nach den Empfehlungen aus den 2010 durchgeführten und vom Difu moderierten „Berliner Gesprächen zum Städtebaurecht“ sollte die Zweckmäßigkeit einer solchen grundlegenden Novellierung ohne Zeitdruck. Basierend auf einer wissenschaftlichen Untersuchung und einem breiten Fachdiskurs hierzu geprüft werden. Hieran knüpft die gerade abgeschlossen vom Difu im Auftrag des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung und in fachlicher Begleitung durch das frühere Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung durchgeführte Forschungsprojekt an. Der Blick wurde dabei vorrangig auf eher grundlegende und neue Regelungsansätze gerichtet. Zentrale Leitlinie der Untersuchung war die Frage, in welcher Weise diese Ansätze zu einer besseren Umsetzung der Erfordernisse der Innenentwicklung und des Ziels einer kompakten und nutzungsgemischten Stadt beitragen können.
Die Analyse der einschlägigen Literatur und Forschungsergebnisse zeigen, dass sich die meisten Vorschläge zur Novellierung der BauNVO lediglich auf systemimmanente und kleinteilige Änderungen und Ergänzungen beziehen, wie die Streichung oder Ergänzung einzelner Baugebiete oder die Ergänzung der Baugebietsvorschriften durch Erweiterung oder Einengung der Liste zulässiger oder ausnahmsweise zulässiger Nutzungen. Gleichwohl konnten auch unter Berücksichtigung der Regelungsansätze in anderen europäischen Staaten (England, Niederlande, Polen, Schweden, Schweiz) sechs in der Regel noch sehr allgemein gefasste Ideen oder Überlegungen (Konzeptionen) einer grundlegend anderen Regelung des städtebaulichen Nutzungsgefüges abgeleitet werden. Diese bildeten die Basis für eine interdisziplinäre Fachveranstaltung mit ausgewählten Experten aus Wissenschaft und Praxis und daran anschließend für Fallstudien in sechs Städten (Castrop-Rauxel, Frankfurt/Main, Leipzig, Potsdam, Regensburg und Stade).
Die Fallstudien haben in der Gesamtschau keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass eine grundlegende Änderung der Baugebietstypologie für die Umsetzung der Ziele der Innenentwicklung und der Nutzungsmischung von maßgeblicher Bedeutung ist. Die BauNVO und die darin festgelegte Baugebietstypologie bieten in den allermeisten Fallkonstellationen eine geeignete Grundlage zur Umsetzung der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung. Wichtige Einflussfaktoren liegen außerhalb der BauNVO insbesondere im Bereich des Lärmschutzrechtes. Die Schnittstelle zwischen Bauplanungsrecht und Immissionsschutzrecht stellt für die Innenentwicklung der Städte eine erhebliche Herausforderung dar. Bei den weiteren Überlegungen zu einer Verbesserung des Rechtsrahmens für die Innenentwicklung der Städte könnte sich eine Gesamtbetrachtung der Verflechtung des Bauplanungsrechts mit dem Lärmschutzrecht als zielführend erweisen.