Vor allem große Städte fühlen sich gut über Mobilfunkausbau informiert
Difu-Gutachten: Gute Kommunikation zwischen Kommunen und Netzbetreibern, Handlungsbedarf bei kleineren Kommunen und Verbraucherschutz
Im zehnten Jahr der freiwilligen Selbstverpflichtung der Mobilfunkanbieter attestiert ein aktuelles Difu-Gutachten überwiegend gute Kommunikation zwischen Kommunen und Netzbetreibern. Handlungsbedarf besteht jedoch noch bei kleineren Kommunen sowie beim Verbraucherschutz
Berlin. Von Juli 2009 bis Juni 2011 gingen in Deutschland rund 13.000 Mobilfunksendeanlagen in 5.000 Städten und Gemeinden ans Netz. 4.000 wurden neu errichtet, 9.000 waren Erweiterungen bestehender Anlagen, beispielsweise um künftig UMTS-, LTE- und GSM-Netze anbieten zu können. Damit setzte sich der Ende der 1990er Jahre begonnene Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur in großem Umfang fort.
Kommunen sind dabei zwar nicht zwingend Ansprechpartner für die Netzbetreiber, allerdings erwies sich die Information und Kommunikation zwischen Netzbetreibern und Kommunen als hilfreich und wichtig. Im Jahr 2001 sicherten daher die Netzbetreiber in einer freiwilligen Selbstverpflichtung gegenüber der Bundesregierung "Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheit und Verbraucher-, Umwelt-, und Gesundheitsschutz, Information und vertrauensbildenden Maßnahmen beim Ausbau der Mobilfunknetze" zu.
Das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) begutachtete zum siebten Mal im Rahmen einer Studie die Umsetzung dieser freiwilligen Selbstverpflichtung. Dazu wurden rund 400 Städte und Gemeinden schriftlich befragt, in denen Mobilfunksendeanlagen ausgebaut werden. Außerdem wurden Shop-Befragungen und Internetrecherchen durchgeführt.
Aus Sicht der Kommunen haben die Mobilfunknetzbetreiber ihre Zusagen weitgehend erfüllt und das meist hohe Niveau an Informationsmaßnahmen und Abstimmungsprozessen eingehalten sowie teilweise sogar ausgeweitet. Bei der Information über Ausbauaktivitäten waren jedoch gerade in kleineren Gemeinden leichte Rückschritte zu verzeichnen.
Im Verhältnis zum Umfang neu gebauter oder erweiterter Standorte nahm die Zahl der Konflikte weiter ab. Damit setzte sich der Trend seit 2001 fort. Je nach Größenklasse der Städte und Gemeinden gaben hier 50 bis 76 Prozent der Kommunen an, dass es im Beobachtungszeitraum keinen einzigen Konfliktfall gab. Hinzu kamen jedoch neue Konflikte im Zusammenhang mit – den neu auftretenden – Erweiterungen von Standorten, so dass damit die absolute Zahl der Konflikte wieder zunahm.
Der Schwerpunkt der Prüfungen zum Verbraucherschutz lag auf der Qualität der Informationen zum Themenbereich "Mobilfunk – Gesundheit – Umwelt"; insbesondere in Bezug auf Informationen zum SAR-Wert ("Spezifische Absorptionsrate"). Im Vergleich zu den Vorjahren konnte bei den Informationsmaterialien, im Internet und bei Kundenkontakten das bisherige gute Leistungsniveau der Mobilfunknetzbetreiber aufrechterhalten werden. Der Kenntnisstand der Mitarbeiter in den betreibereigenen Shops ist insbesondere zum Thema SAR-Werte von Mobiltelefonen allerdings nach wie vor nicht zufrieden stellend.
Das Angebot an strahlungsarmen Mobiltelefonen hat im Vergleich zu 2009 zugenommen und liegt damit wieder bei der vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ermittelten durchschnittlichen Verfügbarkeit von 26 Prozent. Wie bereits im Vorgänger-Gutachten wurde jedoch auch eine Zunahme von Geräten ermittelt, die nah am oberen SAR-Grenzwert von 2W/kg liegen.
Bibliographische Angaben:
- Jahresgutachten 2011 zur Umsetzung der Zusagen der Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber
im Auftrag des Informationszentrum Mobilfunk e.V. (IZMF), Gutachter: Deutsches Institut für Urbanistik (Dr. Busso Grabow, Antje Seidel-Schulze, Mandy Schwausch), Verbraucherzentrale NRW (Dr. Rolf Buschmann, Dr. Corinna Klapdor) Sonderveröffentlichungen, 2012, 122 S.
Ansprechpartner:
Dr. Busso Grabow, Tel.: 030/39001-248/-202, grabow [at] difu [dot] de (grabow[at]difu[dot]de)
Dipl. Soz.Wiss. Antje Seidel-Schulze, Tel.: 030- 39001-198, seidel-schulze [at] difu [dot] de (seidel-schulze[at]difu[dot]de)