Erfolg im zweiten Anlauf!? Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes in der kommunalen Praxis
Aktuelle Beiträge zur Kinder- und Jugendhilfe, Bd. 83, 2012, DINA4, deutsch, 198 S.
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Inhalt
Zum Jahresbeginn 2012 ist das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) in Kraft getreten! Auch wenn bis zur Tagung unklar blieb, ob der zweite Anlauf für ein Kinderschutzgesetz gelingt, fand eine praxisnahe Fachdebatte zu den Neuregelungen des Bundeskinderschutzgesetzes und deren Folgerungen für die örtliche Fallpraxis statt.
Braucht der Kinderschutz ein BKiSchG? Diese Schlüsselfrage warf Prof. Dr. Dr. h.c. Wiesner in seinem Vortrag "Das neue BKiSchG – Was ist anders, was ist neu?" auf. Seine Antwort lautete: "Ja, das BKiSchG baut das Dach über all die im Kinderschutz beteiligten Systeme und schafft bundeseinheitliche Regelungen, denn Kinderschutz hält sich nicht an Länder- und Systemgrenzen."
Ein Fazit der Tagungsteilnehmer/innen hierzu war: "Nicht immer hilft viel viel! Das BKiSchG wird nur dann Kinder schützen, Eltern unterstützen und der Fachpraxis nützen, wenn die verbindlichen Vorgaben handhabbar gemacht werden. D.h., die Neuregelungen müssen auf die örtliche Fallpraxis ‚übersetzt‘ und umgesetzt werden. Es dürfen keine abstrakten Papiere produziert und auch kein mechanisches Abarbeiten erzeugt werden. Dies wiederum bedarf der Offenheit und des Willens seitens der Fachkräfte. Guter Kinderschutz ist kein Zufall!"
Folgende weitere Aspekte und Fragestellungen wurden auf dieser Tagung diskutiert:
Erfolg im zweiten Anlauf - das neue BKiSchG
Was hat sich auf der rechtlichen Ebene verändert? Was verändert sich damit für die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe?
Qualitätsentwicklung durch Gesetzgebung?
Was bedeuten die neuen rechtlichen Anforderungen für die Aufgabenwahrnehmung in der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe in Bezug auf Qualitätsentwicklung?
Die insoweit erfahrene Fachkraft (§ 4 KKG; §§ 8a und 8b SGB VIII)
Wie wird bei Gefährdungseinschätzungen "außerhalb der Jugendhilfe" eine "ieF" (und mit welchen Qualifikationen) beratend hinzugezogen?
Kinderschutznetzwerke (§§ 3, 4 KKG)
Wie soll die verbindliche Zusammenarbeit im Kinderschutz als Netzwerk auf der örtlichen Ebene organisiert werden?
Qualitätsentwicklung (§§ 74, 79, 79a SGB VIII)
Was bedeutet dies für die örtliche Fallpraxis, für schwierige Kinderschutzfälle?
Kinderschutz in Einrichtungen (§§ 8b, 45, 79a SGB VIII)
Was löst ein solches Gesetz zum Kinderschutz bezogen auf die Absicherung der Fachkräfte in der Praxis aus?
Schutzauftrag für Jugendliche (§ 8a SGB VIII)
Haben wir Konzepte und Hilfeangebote für Jugendliche im Kinderschutz? Wie kann das Jugendamt in diesem Bereich aktiver werden?
Es gibt noch viel zu tun, denn Kinderschutz ist ein nie endender "Kommunikationsdauerlauf"! Daher hoffen wir, Ihnen, den kommunalen Praktiker/innen, mit dieser Tagungsdokumentation Impulse und Anregungen bei der Umsetzung des BKiSchG für eine erfolgreiche Kinderschutzarbeit geben zu können.
Aus dem Inhalt:
Vorwort: KERSTIN LANDUA und MAJA ARLT, Deutsches Institut für Urbanistik, Berlin
Erfolg im zweiten Anlauf - das neue Bundeskinderschutzgesetz: Was ist anders, was ist neu?
Prof. Dr. Dr. h.c. REINHARD WIESNER, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin
Qualitätsentwicklung durch Gesetzgebung?
Echos aus der Praxis
Echo aus einem Landkreis
CHARLOTTE ORZSCHIG, Jugendamt Landkreis Freudenstadt
Echo aus einer mittleren Stadt
CORNELIA SCHEPLITZ, Amt für Jugend und Soziales, Frankfurt (Oder)
Echo aus einer Großstadt
BRUNO PFEIFLE, Jugendamt Stuttgart
Jugendhilfe zwischen Hilfe, Schutz und Kontrolle. Perspektiven für ein subjektorientiertes Verständnis von sozialer Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe
Dr. MARIA KURZ-ADAM, Jugendamt München
Arbeitsgruppen
Praxis diskutiert: Neuregelungen im Kinderschutz
AG 1: Die insoweit erfahrene Fachkraft (§ 4 KKG; §§ 8a und 8b SGB VIII)
HANS LEITNER, Fachstelle Kinderschutz in Brandenburg, Start gGmbH, Oranienburg
HEIKE BECKER-HEINRICH, Jugendamt Landkreis Teltow-Fläming, Luckenwalde
AG 2: Kinderschutznetzwerke (§§ 3, 4 KKG)
LILLY SCHWARZBURGER, Jugendamt Vogtlandkreis, Oelsnitz
STEPHANIE HAUK, Leipziger Netzwerk für Kinderschutz und Frühe Hilfen
AG 3: Qualitätsentwicklung (§§ 74, 79, 79a SGB VIII)
REGINA QUAPP-POLITZ, Jugendamt Stuttgart
MARKUS TRELLE, Caritasverband Stuttgart
AG 4: Kinderschutz in Einrichtungen (§§ 8b, 45, 79a SGB VIII)
BODO RUDOLPH, Fachdienst Kinder/Jugend/Familie, Landkreis Potsdam-Mittelmark, Belzig
HEIKE WOLFF, Landkreis Potsdam-Mittelmark, Belzig
MARTIN WURZEL, Kinderheim St. Josef, Duisburg
AG 5: Schutzauftrag für Jugendliche (§ 8a SGB VIII)
JUDITH KRAUSS, Jugendamt München
KURT HÜBEL, Jugendgericht München
5 Fallwerkstätten zu "Kinderschutz und örtlicher Fallpraxis"
FW 1: Fehlermanagement im Jugendamt
Dr. PETER MARQUARD, Amt für Soziale Dienste, Bremen
FW 2: Fehlermanagement in Einrichtungen
MARTIN WURZEL, Duisburg
FW 3: Kinderschutzfälle in der Tagespflege oder in Pflegefamilien
HANS LEITNER, Oranienburg
FW 4: Fachkräfte im Spannungsfeld zwischen fachlich Erforderlichem und Absicherung
KLAUS GUIDO RUFFING, Jugendamt Saar-Pfalz-Kreis, Homburg
FW 5: Beschwerdemanagement in Jugendämtern
JOHANNES HORN, Jugendamt Düsseldorf
Zweierlei zum "Stand der Dinge":
Unsere beiden Tagungs-U-Boote tauchen auf...
und reflektieren und kommentieren den inhaltlichen Diskussionsprozess aus ihrer Sicht
Dr. MARIE-LUISE STIEFEL, Stuttgart
ERDMANN BIERDEL, Abteilung Jugend und Familie, Landkreis Euskirchen
Bericht aus der Abstimmung im Bundesrat
Dr. HEIKE SCHMID-OBKIRCHNER, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin
Literaturhinweise