One-Stop-Shops in deutschen Kommunen
Die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten haben sich 2006 darauf verständigt, durch geeignete Maßnahmen die für eine Unternehmensgründung durchschnittlich erforderliche Zeit erheblich zu reduzieren, um damit das Ziel „Schneller und einfacher gründen“ umzusetzen. Es wird angestrebt, bis Ende 2007 die durchschnittliche Dauer einer Unternehmensgründung in der EU, insbesondere bei KMU, auf eine Woche zu verkürzen. Dazu sollen u.a. als Ansprechpartner zentrale Anlaufstellen für jegliche Art von Unternehmensgründungen eingerichtet werden. Um den Prozess in allen Mitgliedstaaten anzustoßen, hat die EU-Kommission diese zur Evaluierung ihrer Gründungsprozesse aufgefordert. Basis hierfür sollen einheitliche, von der EU-Kommission vorgegebene Rahmenbedingungen sein, beispielsweise den Gründungsprozess, die Gründungsformen oder die jeweiligen zu untersuchenden Unternehmenstypen betreffend. Ein Bericht zur Evaluierung wurde Ende des Jahres 2007 vorgelegt.
Die kommunalen Spitzenverbände unterstützen – trotz erheblicher Bedenken hinsichtlich der Praktikabilität und des anvisierten zeitlichen Ziels – das grundsätzliche Anliegen der Evaluierung und haben ihre Bereitschaft erklärt, sich an dem Prozess zu beteiligen.
Der DST und das Difu haben daher im Sommer 2007 eine Umfrage durchgeführt, die dokumentiert, welche Aktivitäten die Städte im Bereich „zentrale Anlaufstellen für Gründer/innen“ bereits vorweisen können, wo bestehende Anlaufstellen verortet sind, welches Leistungsspektrum sie anbieten und wie sie von/in den Städten von den kommunalen Akteuren bewertet werden.
Die Umfrage zeigt, dass es bereits in vielen Städten zentrale Anlaufstellen für Existenzgründerinnen und -gründer gibt, von denen die Mehrzahl in der Verantwortung der Kommunen, teilweise unter Beteiligung von Kammern oder anderen Einrichtungen, liegen. Ziel ist dabei in erster Linie die Sicherung und Förderung des Wirtschaftsstandortes. Dabei fungieren die One-Stop-Shops in den meisten Fällen nicht nur als Ansprechpartner bei Unternehmensgründungen, sondern als Ansprechpartner für Unternehmensbelange insgesamt. Entsprechend umfassend ist nach Angaben der befragten Kommunen das Leistungsspektrum der Anlaufstellen für Existenzgründer.
Ausblick: One-Stop-Shops wird ein zentrales Thema kommunaler Wirtschaftsförderung bleiben, das vor dem Hintergrund der EU-Dienstleistungsrichtlinie noch an Bedeutung gewinnt.
Fallstudienstädte/involvierte Städte/Regionen: alle DST-Mitgliedsstädte.