Entwicklung von Spielhallen in Deutschland
Der vom Bundesministerium für Wirtschaft 1993 erteilte Auftrag, eine Erhebung und Analyse zur Entwicklung der Spielhallen in den Jahren 1992 bis 1996 zu erstellen, wurde 1997 abgeschlossen.
Mit den Erhebungen war insbesondere zu prüfen, ob
- mit Ablauf der ersten Übergangsregelung der Spielverordnung (Ende 1990) eine signifikante Senkung der Zahl von Geldspielgeräten erfolgte,
- ein ähnlicher Anstieg von Spielhallen wie in der zweiten Hälfte der achtziger Jahre als Vorbereitung auf die Neuregelung der Spielverordnung ab 1996 zu verzeichnen ist,
- ein deutlicher Zuwachs neuer Standorte festzustellen ist,
- die Selbstbeschränkungen der Automatenwirtschaft, insbesondere bezüglich Zweiergruppierung von Geldspielgeräten, zunehmende Wirkung zeigen,
- die durchschnittliche Größe der Spielhallen in einem Maße zunimmt, das darauf schließen läßt, daß ein Ausleseprozeß zugunsten finanziell potenter Betreiber erfolgt,
- die Muster der Verbreitung in den neuen Bundesländern denen in den alten folgen oder Abweichungen zu beobachten sind.
Nachdem die Zwischenberichte der Erhebungsjahre 1994 und 1995 nach Ablauf der zweiten Übergangsfrist in § 3 Abs. 3 SpielV erhebliche Bestandsrückgänge der Spielhallen und Geldspielgeräte in den alten Ländern aufzeigten, gewannen die Erhebungsergebnisse des Jahre 1996 besondere Aktualität mit dem Entwurf der Vierten Verordnung zur Änderung der Spielverordnung im Herbst 1997. Mit dieser Verordnung soll nach § 3 Abs. 2 SpielV die Mindestgrundfläche für ein Geldspielgerät in Spielhallen von 15 qm auf 12 qm gesenkt und die höchstzulässige Zahl von zehn auf zwölf Geldspielgeräte pro Spielhalle erhöht werden, um die befürchteten massiven Steuerausfälle und die Arbeitsplatzverluste der Automatenwirtschaft infolge des eingetretenen Bestandsrückgangs abzuwenden.
Im vorliegenden Abschlußbericht stehen daher die Darstellung und Kommentierung der Endergebnisse der Erhebungsreihe und die Ergebnisschlußfolgerungen im Hinblick auf die beabsichtigte Änderung der Spielverordnung im Mittelpunkt.