Stadtentwicklung & Stadtplanung

Städtebauliche Sonderregelungen für die neuen Länder

In Zusammenarbeit mit der Forschungsgruppe STADT+DORF ging Difu der Frage nach, ob und gegebenenfalls in welcher Weise die im Städtebaurecht geltenden Sonderregelungen für die neuen Länder über die derzeit bestehende Befristung bis Ende 1997 hinaus gelten sollen.

Im Auftrag des BMBau und in Zusammenarbeit mit der Forschungsgruppe STADT+DORF wurde der Frage nachgegangen, ob und gegebenenfalls in welcher Weise die im Städtebaurecht geltenden Sonderregelungen für die neuen Länder über die derzeit bestehende Befristung bis Ende 1997 hinaus gelten sollen.

Im Hinblick auf die geringe zur Verfügung stehende Zeit wurde der empirische Untersuchungsaufwand bewußt gering gehalten. Bereits vorliegendes Material wurde gesichtet und um die Ergebnisse einer Umfrage bei den DST-Mitgliedern in den neuen Ländern und bei den für die Genehmigung der städtebaulichen Satzungen zuständigen höheren Verwaltungsbehörden sowie bei den Landes- und Regionalplanungsstellen ergänzt. Kernstück des Vorhabens war ein zweitägiges Symposium am 25. und 26. September 1995 in Dresden, welches der kommunalen Praxis der neuen Länder sowie den sonstigen mit den Sonderregelungen befaßten Verwaltungen und Experten die Möglichkeit eines umfassenden Erfahrungsaustausches gegeben hat. Dabei zeigte sich, daß die Sonderregelungen für die neuen Länder im Bereich des Städtebaurechts ganz überwiegend nicht mehr für erforderlich gehalten werden. Die Ergebnisse des Forschungsvorhabens und daraus abgeleitete Empfehlungen an den Gesetzgeber wurden dem BMBau zur weiteren Verwendung vorgelegt.

Dr. Rolf-Peter Löhr
Robert Sander
Ulrike Meyer
Städtebauliche Sonderregelungen für die neuen Länder
bis
Bau- und Planungsrecht
Bauleitplanung
Stadtentwicklung, Recht und Soziales
Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (BMBau)
Forschungsgruppe STADT+DORF

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