Kommunale Abfallentsorgung in der Kreislaufwirtschaft
Mit dem geltenden Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) des Bundes, das die Zuständigkeiten von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und privaten Entsorgern nur unzureichend abgrenzt, ist die kommunale Abfallwirtschaft zusehends unter Druck geraten. Kommunen, die einst erheblich investierten, um Entsorgungsanlagen zu errichten, kämpfen nunmehr um die Auslastung ihrer Anlagen. Auf dem Entsorgungsmarkt findet mittlerweile in zunehmend oligopolistischen Strukturen ein scharfer Wettbewerb um Abfälle statt, der kaum noch kontrollierbar ist. Mit dem Übergang von einer hoheitlichen auf eine in Teilen privatisierte Abfallentsorgung verschwimmen die Grenzen zwischen öffentlicher Aufgabenwahrnehmung und privatrechtlich organisierter Teilnahme an der Kreislaufwirtschaft. Die Kommunen müssen in dieser Situation den Spagat zwischen hoheitlichen Vollzugs- und Überwachungsaufgaben und wirtschaftlichen Herausforderungen im turbulenten Wettbewerbssystem der Kreislaufwirtschaft meistern.
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind gefordert, grundsätzliche Entscheidungen zu treffen. An die Grundsatzfrage, in welchen der nicht mehr insgesamt pflichtigen Entsorgungsbereichen man (überhaupt noch) tätig sein will, knüpfen sich zahlreiche organisationsrechtliche und strategische Fragen, so etwa im Hinblick auf Kooperationen mit anderen Kommunen, deren Unternehmen oder privaten Dritten.
Hierbei ergeben sich zahlreiche Rechtsprobleme an den Schnittstellen von öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Vorschriften. So kommt es zu Überlagerungen von kommunalrechtlichen Vorgaben für die wirtschaftliche Betätigung in den Gemeindeordnungen der Länder und in bundesrechtlichen Vorschriften, wie etwa dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) oder dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Darüber hinaus finden im Zuge der europaweiten Dienstleistungs- und Warenverkehrsfreiheit zunehmend europarechtliche Bestimmungen (z.B. aus dem europäischen Umwelt- und Vergaberecht) auch in öffentlichen Unternehmen der Städte Anwendung.
Unter fachlicher Rückkopplung an die Praxis wurde ein rechtliches Handbuch erarbeitet, das den Entscheidungsträgern in städtischen Abfallbehörden und Abfallwirtschaftsunternehmen Orientierung und Hilfestellung bei den vielfältigen und nur noch schwer überschaubaren Rechtsproblemen geben soll, die sich zwischen gesetzlichen Pflichtaufgaben und wirtschaftlicher Betätigung ergeben. Es enthält sowohl für den ordnungsrechtlichen wie kooperativen Vollzug einer umweltgerechten Abfallentsorgung als auch für das kontrovers diskutierte Feld der gemeindewirtschaftlichen Betätigung zahlreiche praxisrelevante Argumentationslinien und Entscheidungen nationaler Gerichte sowie des Europäischen Gerichtshofes. Im Bereich der wirtschaftlichen Betätigung greift das Handbuch organisationsrechtliche Fragestellungen auf und steckt den nationalen und europäischen Rechtsrahmen für abfallwirtschaftliche Strategien der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und ihrer Unternehmen ab.