Aktionstag Kommunen am Limit
Standpunkt

Kommunale Haushaltslöcher und die Chancen für einen Neuanfang

Die Kommunen stehen finanziell unter Druck: Ausgaben steigen, Einnahmen schwächeln, Investitionen werden nicht umgesetzt. Zugleich wächst der Druck, Aufgaben, Zuständigkeiten und Förderstrukturen zu ordnen. Ein Neuanfang ist nötig – nicht mit mehr Geld allein.

„Stell dir vor, die Finanzlage der Kommunen ist dramatisch und eine Lösung politisch nicht konsensfähig“. Diese Aussage mag eine stark vereinfachte Zuspitzung sein, beschreibt aber die gegenwärtige Situation einigermaßen zutreffend. Die Gründe für den desolaten Zustand der Kommunalhaushalte sind schnell erzählt: Das niedrige Wirtschaftswachstum der vergangenen Jahre hat die Steuereinnahmen empfindlich gedämpft. Gleichzeitig sind die Ausgaben, insbesondere im Sozialbereich und für das kommunale Personal, stark gestiegen. Ursachen dafür sind Aufgabenübertragungen und -ausweitungen sowie Tarif- und Preissteigerungen. Hinzu kommen neue Anforderungen, etwa mit Blick auf die Wärmewende, die Digitalisierung sowie Klimaschutz und Klimaanpassung. Die Konsequenz: Im Jahr 2025 klafften Einnahmen und Ausgaben das dritte Jahr in Folge massiv auseinander. Das Defizit in Höhe von 29,4 Mrd. Euro war so hoch wie seit der Wiedervereinigung nicht mehr. Dieser Zustand ist besonders problematisch, weil sich daran in den kommenden Jahren wenig ändern dürfte. Einschlägige Prognosen etwa vom Bundesministerium der Finanzen gehen von einer Verfestigung der aktuellen Defizite aus.

Die unmittelbaren Folgewirkungen liegen auf der Hand: Die Kommunen müssen sparen. Dafür bleibt ihnen oft nichts anderes übrig als eine Reduzierung der freiwilligen Leistungen oder der Investitionen in den Unterhalt und die Erneuerung ihrer Infrastruktur. Letzteres ist vor allem problematisch, weil die kommunalen Investitionsrückstände laut Difu-Analysen bereits heute enorm hoch sind, wie im aktuellen KfW-Kommunalpanel 2026 zu sehen ist (siehe S. 8 f. in diesem Heft).

Etwas schwieriger verhält es sich mit der Beschreibung möglicher indirekter Folgewirkungen: Forschungsteams beschäftigen sich zunehmend unter dem Begriff „Geography of Discontent“ mit den Folgen einer anhaltend schwachen ökonomischen Entwicklung in einzelnen Regionen. Diese machen sich mittel- bis langfristig in einem sinkenden öffentlichen Dienstleistungsniveau sowie einem sich verschlechternden Zustand der Infrastrukturen vor Ort bemerkbar (siehe dazu auch die unter „Tipps zum Weiterlesen“ angegebene Literatur). 

Mehrere Studien zeigen, dass Infrastrukturleistungen einen erheblichen Einfluss auf die Zufriedenheit der Wohnbevölkerung und damit auch auf deren Wahlverhalten haben. Ergebnisse jüngerer Studien deuten darauf hin, dass regionale Förder-
maßnahmen auf Landes-, Bundes- oder EU-Ebene für Infrastrukturprojekte den Stimmenanteil rechtspopulistischer Parteien reduzieren könnten. Als möglicher Wirkungskanal werden dabei die direkten positiven Effekte öffentlicher Infrastrukturdienstleistungen – etwa in der Versorgung mit Mobilitäts- und Gesundheitsdienstleistungen oder in der Kinderbetreuung – auf Lebensqualität und wirtschaftliche Entwicklung in strukturschwachen Regionen genannt. Hervorgehoben wird zudem, dass der Wegfall gut bezahlter Arbeitsplätze im öffentlichen Sektor sowie ein in manchen Kommunen wahrgenommener Rückzug staatlicher Präsenz das Vertrauen der lokalen Bevölkerung in staatliche Institutionen schwächen können.

Die Situation gewinnt dadurch an Schärfe, dass der gewaltige Handlungsdruck auf eine aktuell eingeschränkte fiskalische Handlungsfähigkeit des Staates trifft. Keine der föderalen Ebenen verfügt de facto mehr über substanzielle Verteilungsspielräume. Auch der Weg in eine stärkere Verschuldung ist bedingt gangbar, da er nur tragfähig beschritten werden kann, wenn er mittel- und langfristig auf hinreichender wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und investiver Mittelverwendung zum Aufbau des öffentlichen Kapitalstocks fußt. Zudem wurde diese Option im Rahmen des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität bereits angestrebt, und für eine weitere Neuverschuldung gelten regulatorische Grenzen. Zusammengenommen erschwert das die Wiederholung eines in den vergangenen Jahrzehnten hinreichend eingeübten Reaktionsmusters: Die Lösung neuer Probleme mit immer mehr Geld.

Der Polykrise der Kommunen kann nur mit Reformen begegnet werden, die den Blick auf Strukturen richten und auf die sich Bund, Länder und Kommunen gemeinsam verständigen müssen, da sie in dieser wirtschaftlichen Stagnationsphase im selben Boot sitzen. Die akute Haushaltssituation macht es zwar erforderlich, die Kommunen kurzfristig auch finanziell zu entlasten. Diese können beispielsweise in Gestalt einer zeitlich befristeten Anhebung des kommunalen Anteils an der Umsatzsteuer oder einer Entlastung bei einzelnen sozialen Regelleistungen bestehen. Langfristig ist aber vor allem eine Strukturreform notwendig, bei der sowohl das Portfolio der kommunalen Aufgaben einer kritischen Prüfung unterzogen wird als auch die institutionellen Zuständigkeiten und Finanzierungswege der verschiedenen Sozialleistungssysteme auf den Prüfstand gestellt werden. Angesichts des zersplitterten Sozialleistungssystems – das ifo-Institut nennt über 500 auf unterschiedliche Träger verteilte Sozialleistungen – liegen Effizienzsteigerungsmöglichkeiten gerade in der Administration durch eine Zusammenführung, Digitalisierung und Pauschalierung dieser Leistungen nahe. In der Bündelung von Zuständigkeiten und der Vermeidung aufwändiger Mehrfacherfassungen der Leistungsempfänger in den Einzelsystemen liegt auch die Chance, dass die Kommunen knapper werdende Personalressourcen mittelfristig für andere, dringendere Aufgaben einsetzen können.

Es wird auch darum gehen müssen, das inzwischen unüberschaubar gewordene Förderprogrammwesen von Bund und Ländern durch Zusammenführung und Bündelung zu vereinfachen. Denn auch die Mittelvergabe aus dem kommunalen Anteil am Sondervermögen der Länder erfolgt teilweise über bestehende, teilweise über neue Förderprogramme. Erste positive Beispiele für eine Vereinfachung des Förderwesens im Sinne einer effizienten, wirkungsorientierten und bürokratiearmen Mittelbereitstellung – insbesondere auf Landesebene – gibt es bereits. Und auch die föderale Modernisierungsagenda von Bund und Ländern sieht mit Blick auf die zukünftige Ausgestaltung unter anderem eine Vereinfachung des Zuwendungsrechts, einheitliche Förderrichtlinien und pauschalierte Zuweisungen an Kommunen vor. 

Darüber hinaus gilt es, Maßnahmen zu entwickeln, mit denen der Einsatz der begrenzten Investitionsmittel maximale Wirkung im Sinne einer ökonomischen, ökologisch nachhaltigen sowie sozial-integrativen Stadtentwicklung entfaltet. Durch einen zielgerichteten und langfristig kontinuierlichen Einsatz muss es den Kommunen in den kommenden Jahren gelingen, ihre Investitionsrückstände so weit wie möglich abzubauen. 

Es sollte zudem die Frage gestellt werden, ob die Rolle der Kommunen im föderalen System gegenwärtig ihrer tatsächlichen Bedeutung gerecht wird und inwieweit dem Subsidiaritätsprinzip nicht deutlich mehr Rechnung getragen werden sollte. Wenn Kommunen die Ebene im Bundesstaat darstellen, auf der staatliche Leistungen und Entscheidungen für die Bürger:innen unmittelbar sichtbar und erfahrbar werden, sollten diese auch (finanziell) handlungsfähig sein.

Vorabveröffentlichung aus dem Difu-Berichte Heft 2/2026