Notunterkünfte für Wohnungslose
Wie und zu welchen Standards sind wohnungslose Menschen in Deutschland untergebracht?
Mit dem Nationalen Aktionsplan „Gemeinsam für ein Zuhause“ verfolgt die Bundesregierung das Ziel, gemeinsam mit den Ländern und Kommunen die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 überwunden werden können. Zum Stichtag 31. Januar 2024 waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 439.500 Menschen in Notunterkünften und Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe untergebracht. Für die Unterbringung wohnungsloser Menschen stehen den Kommunen und Ländern verschiedene rechtliche Instrumente zur Verfügung. Die praktische Umsetzung dieser rechtlichen Vorgaben ist jedoch heterogen und variiert in Abhängigkeit von den kommunalen Rahmenbedingungen. Dies führt dazu, dass wohnungslose Menschen in Notschlafstellen, Wohnheimen, Pensionen, Hotels und Wohnungen zu sehr unterschiedlichen Standards untergebracht sind. Auch die Verknüpfung mit weiterführenden Hilfen nach dem SGB XII, die speziell für Menschen in besonderen Lebensverhältnissen und mit sozialen Schwierigkeiten vorgesehen sind, gestaltet sich in der kommunalen Praxis sehr unterschiedlich. Repräsentative Daten zur Unterbringung wohnungsloser Menschen in Deutschland liegen bislang nicht vor.
Im Auftrag des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) führt das Difu eine bundesweite quantitative Erhebung zu den Notunterkünften in Deutschland durch. Im Rahmen der Befragung sollen grundlegende Informationen über die Anzahl, räumliche Verteilung und Größe der Notunterkünfte und Einrichtungen, ihrer baulichen Struktur und ihrem Sanierungsbedarf, die Ausstattung der Zimmer, Sanitäranlagen und Gemeinschaftsräume, die sozialarbeiterische Unterstützung sowie die Organisation der Wohnungsnotfallhilfe auf kommunaler Ebene erhoben und systematisch ausgewertet werden. Zielgruppe der Befragung sind die zuständigen Stellen in den Kommunen und Ländern sowie die Leitungen der Notunterkünfte und Einrichtungen.