Innenstadt ohne Kaufhaus?
Strategien und Akteure im Zuge der Umnutzung und Nachnutzung großer Handelsimmobilien
Wie kann man leerstehende Kaufhäuser neu beleben? Welche Möglichkeiten der Umnutzung wurden bereits erprobt? Wie kann die Innenstadt den Verlust verkraften oder kompensieren? Diese und weitere Fragen treiben viele Städte derzeit um. Das Brennpunktseminar bietet die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch und gute Beispiele als Inspirationsquelle.
Nein, es hat nicht das letzte Stündchen der Innenstadt geschlagen! Gerade die jüngere Geschichte der Kaufhäuser belegt aber die Notwendigkeit neuer Weichenstellungen und ist eine Warnung vor zu viel Abhängigkeit von einzelnen Unternehmen. Denn das Ende der Ära der Kaufhäuser wurde bereits vor mehr als 20 Jahren eingeläutet: Mitte der 1990er Jahre wurde Horten von der Kaufhof AG Hertie-Gruppe von der Karstadt AG übernommen. In der Folgezeit entstehen durch weitere Übernahmen und Fusionen zwei Einzelhandelsgiganten. Da die wirtschaftliche Lage sich aber nicht verbessert, taucht bereits im Jahr 2000 das erste Mal die Idee der „Deutschen Warenhaus AG“ auf. Daraus wird nichts, aber die Unternehmensgeschichten geraten in immer stürmischeres Fahrwasser: Dawnay Day lässt Hertie wiederauferstehen, Middelhoff verkauft die Warenhausimmobilien, Arcandor wird gegründet und bekommt die erste einer Reihe von Bürgschaften (Bund und Länder), Berggruen steigt ein und wieder aus. 2014 kauft Benko (Signa Holding) Karstadt für einen Euro und fusioniert 2018 mit Galeria Kaufhof, die HBC gehört. Im März 2023 stimmen die Gläubiger dem Sanierungsplan und der Schließung von 50 bis 70 Kaufhäusern zu.
Seit 1994 wurden – jeweils begleitet von einem medialen „letzten Aufgebot“ – bereits eine Vielzahl von Standorten geschlossen. Heute werden die Auswirkungen auf die Innenstädte wesentlich kritischer bewertet, da diese in Ihrer Handelsfunktion ohnehin in Folge der Coronapandemie sowie der Insolvenz weiterer Filialisten geschwächt sind.
Details
Für Mitarbeiter*innen aus den Stadtverwaltungen, städtischen Betrieben und Ratsmitglieder gelten:
- 110,– Euro für Teilnehmer*innen aus Difu-Zuwenderstädten
- 165,– Euro für Teilnehmer*innen aus den Mitgliedskommunen des Deutschen Städtetages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Deutschen Landkreistages sowie NGOs.
Für alle übrigen Teilnehmer*innen gilt ein Preis von 200,– Euro.
Absagen / Stornierung durch Teilnehmende
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor der Veranstaltung möglich. Eine schon bezahlte Teilnahmegebühr wird in diesem Fall voll erstattet. Bei Stornierungen ab dem 13. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr fällig. Im Verhinderungsfall kann gerne schriftlich ein Ersatz benannt werden.
Änderungsvorbehalte und Absagen durch den Veranstalter
Bei zu geringer Beteiligung behalten wir uns vor, Veranstaltungen abzusagen. Die Gebühr wird in diesem Fall selbstverständlich erstattet. Die Übernahme jeglicher Ersatz- und Folgekosten der Teilnehmenden wegen Ausfall von Veranstaltungen oder Verschiebung von Terminen sind ausgeschlossen. Aus wichtigen inhaltlichen oder organisatorischen Gründen kann es im Einzelfall erforderlich sein, Programmänderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese und alle erforderlichen Informationen finden Sie unter: www.difu.de/agb.
fortbildung [at] difu [dot] de (fortbildung[at]difu[dot]de)