Klimawandel unter ökonomischen Aspekten
Was kostet uns das Nichthandeln?
Neuer Termin am 22.-23. April 2024 geplant.
Ökonomische Aspekte von Klimaschutz und -anpassung werden unter Nachhaltigkeitsaspekten häufig noch zu wenig berücksichtigt: Neben der regionalen Wertschöpfung durch den Klimaschutz finden z.B. Ökosystemleistungen in der Klimafolgenanpassung noch viel zu wenig Beachtung. Langfristig geplante Maßnahmen und schwierig messbare Wirkungen erschweren einen belastbaren Nachweis von Ergebnissen. Dabei können ökonomische Faktoren gute Argumente und starke Motoren für Klimaanpassung und -schutz werden. Und was kosten uns Nichthandeln bei der Überflutungsvorsorge, dem Hitzeschutz und der Stadtplanung?
Im Seminar soll es u.a. um folgende Fragen gehen:
- Welche Rolle spielen ökonomische Aspekte für das Handeln und das Nichthandeln einer Kommune?
- Welche konkreten Erfahrungen liegen in der kommunalen Praxis aus Klimaschutz und Klimaanpassung bereits vor?
- Welches Wissen zur Anwendung liegt in den einzelnen Fachbereichen vor?
- Welche Chancen und Herausforderungen sind mit der Berücksichtigung ökonomischer Aspekte verbunden?
- Wie wirken sich ökonomische Aspekte auf die Sicherung der Resilienz aus?
Details
Für Mitarbeiter*innen aus den Stadtverwaltungen, städtischen Betrieben und Ratsmitglieder gelten:
- 255,- Euro für Teilnehmer*innen aus Difu-Zuwenderstädten
- 435,- Euro für Teilnehmer*innen aus den Mitgliedskommunen des Deutschen Städtetages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Deutschen Landkreistages sowie NGOs.
Für alle übrigen Teilnehmer*innen gilt ein Preis von 555,- Euro.
Diese Gebühren sind nach § 4 UStG Abs. 22a steuerfrei.
Mittag- und Pausenbewirtung sind in der Gebühr enthalten, Kosten für Anfahrt und Unterkunft müssen selbst getragen werden.
Anmeldeschluss ist zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
Absagen / Stornierung durch Teilnehmende
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor der Veranstaltung möglich. Eine schon bezahlte Teilnahmegebühr wird in diesem Fall voll erstattet. Bei Stornierungen ab dem 13. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr fällig. Im Verhinderungsfall kann gerne schriftlich ein Ersatz benannt werden.
Änderungsvorbehalte und Absagen durch den Veranstalter
Bei zu geringer Beteiligung behalten wir uns vor, Veranstaltungen abzusagen. Die Gebühr wird in diesem Fall selbstverständlich erstattet. Die Übernahme jeglicher Ersatz- und Folgekosten der Teilnehmenden wegen Ausfall von Veranstaltungen oder Verschiebung von Terminen sind ausgeschlossen. Aus wichtigen inhaltlichen oder organisatorischen Gründen kann es im Einzelfall erforderlich sein, Programmänderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese und alle erforderlichen Informationen finden Sie unter: www.difu.de/agb.
fortbildung [at] difu [dot] de (fortbildung[at]difu[dot]de)
