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Forschung & Publikationen

Durch neue Fußverkehrsstrategie soll der Fußverkehr mehr Platz bekommen

Beim 2. Deutschen Fußverkehrskongress wurden die vom Difu im Auftrag des Umweltbundesamtes erarbeiteten „Grundzüge einer nationalen Fußverkehrsstrategie“ veröffentlicht. Sie sehen weitreichende Verbesserungen für den Fußverkehr vor.

Die Stärkung der aktiven Mobilität ist wichtig für eine erfolgreiche Verkehrswende und für attraktive, lebendige Städte. Während der Radverkehr mittlerweile im Fokus der Bundespolitik steht, fristet der Fußverkehr in Deutschland noch immer ein Nischendasein. In der Verkehrspolitik wird er kaum beachtet, da die in Kilometer gemessene Verkehrsleistung gering ist. Doch die Bedeutung des Fußverkehrs wird unterschätzt: In deutschen Städten wird durchschnittlich jeder dritte Weg zu Fuß zurückgelegt – dieser Anteil variiert je nach Stadt zwischen 25 und 45 Prozent. Ob auf dem Weg zum Parkplatz oder zur Haltestelle, viele Wege werden zu Fuß bewältigt. Hier wäre deutlich mehr möglich, denn viele Pkw-Fahrten ließen sich durch Fußwege oder Radfahrten ersetzen. Fast 50 Prozent aller mit dem Pkw zurückgelegten Wege sind unter fünf Kilometer lang und jede zehnte Pkw- Fahrt ist sogar kürzer als ein Kilometer.

Einige Bundesländer setzen sich bereits für eine aktive Fußverkehrsförderung ein. Sie unterstützen Kommunen, die gezielt Fußverkehrs-Checks oder Nahmobilitätskonzepte erarbeiten (Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen), ein Mobilitätsgesetz verabschieden (Berlin) oder sie stellen den Kommunen gezielt Finanzmittel für die Fußverkehrsinfrastruktur zur Verfügung (Baden-Württemberg). Auch viele Kommunen widmen dem Fußverkehr inzwischen mehr Aufmerksamkeit.

Für die Umsetzung von fußverkehrsfreundlichen Maßnahmen benötigen Städte und Gemeinden jedoch u.a. mehr Gestaltungsspielraum im Straßenverkehrsrecht und in der Straßenverkehrsordnung – sowie insgesamt mehr Rückendeckung. Im Auftrag des Umweltbundesamtes erarbeitete das Difu in einem intensiven Dialogprozess gemeinsam mit weiteren Fachleuten Grundzüge einer bundesweiten Fußverkehrsstrategie. In der nun zur Diskussion gestellten Publikation „Geht doch!“ wurden für die fünf nachfolgend genannten zentralen Handlungsfelder Empfehlungen für konkrete Maßnahmen zur Förderung des Fußverkehrs gegeben:

  • Die gesetzlichen Rahmenbedingungen müssen Kommunen bei ihrem Bestreben, den Fußverkehr zu stärken, unterstützen.
  • Verbindliche Qualitätsstandards sollen dabei helfen, Fußverkehrsinfrastruktur, insbesondere Gehwege und Querungen sicherer, barrierefrei und bequemer zu machen.
  • Fußverkehr ist finanziell und personell mit entsprechenden Ressourcen auszustatten.
  • Vom Radverkehr sollte gelernt werden. Koordinierende Aktivitäten helfen, den Fußverkehr „in die Köpfe“ zu bringen.
  • Fußverkehr soll eigenständig gedacht und thematisiert werden, aber integriert und ressortübergreifend behandelt.

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