Planspiel: Städtebaurechtsnovelle 2016
Anlass für die 2015 eingeleitete und 2017 in den parlamentarischen Gremien behandelte Novellierung des Städtebaurechts gab die Richtlinie 2014/52/EU des Europäischen Parlaments und des Rats zur Änderung der Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (UVP-Richtlinie), welche bis zum 16. Mai 2017 umzusetzen war. Daneben wurden auch weitere Regelungsbereiche mit dem Gesetzentwurf aufgegriffen. Hierzu gehören insbesondere
- Einführung eines "urbanen Gebietes" in der Baunutzungsverordnung (BauNVO),
- befristete Erweiterung des beschleunigten Verfahrens
- Einführung einer neuen Regelung zu Ferienwohnungen in die BauNVO,
- als genehmigungspflichtige Tatbestände in Fremdenverkehrsgebieten nach § 22 Baugesetzbuch (BauGB) die Begründung von Bruchteilseigentum (§ 1008 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) an Grundstücken mit Wohngebäuden oder Beherbergungsbetrieben und die Nutzung von Räumen als Nebenwohnung (Zweitwohnung)
- Erweiterung planerischer Gestaltungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit Störfallrisiken sowie die Erweiterung des § 34 Abs. 3a BauGB.
Der Bericht über die Ergebnisse des Planspiels wurde Anfang Februar dem Deutschen Bundestag zugeleitet. Ausgewählte Ergebnisse wurden in der Anhörung des Ausschusses des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit des Deutschen Bundestags am 15. Februar 2017 vorgestellt.
Der Bericht über die Ergebnisse des Planspiels ist als Download* verfügbar.
*(Korrigierte Fassung vom 20.04.2017 - Schreibfehler auf Seite 11 und 72)