Was ist eigentlich ... Umweltgerechtigkeit?
Der Begriff Umweltgerechtigkeit bezeichnet eine sozialräumlich ausgewogene Verteilung von Umweltbelastungen. Davon abzugrenzen ist der Begriff der „ökologischen Gerechtigkeit“, mit dem die Berücksichtigung kommender Generationen bei der Nutzung der natürlichen Ressourcen gemeint ist.
Bereits in den 1970er-Jahren zeigte eine empirische Untersuchung der „Kommission für wirtschaftlichen und sozialen Wandel“, dass die Wohnungen ärmerer Einwohner im Ruhrgebiet im Durchschnitt öfter an stark befahrenen Straßen lagen, wodurch diese Personen stärker von verkehrsbedingten Umweltbelastungen betroffen waren.
Zum politischen Thema wurden solche Ungleichverteilungen aber erst in den USA der frühen 1980er-Jahre anlässlich mehrerer Fälle, in denen z.B. Fabriken, Straßenbauprojekte oder Mülldeponien in der Nähe von Stadtteilen errichtet wurden, die einen hohen Bevölkerungsanteil von Armen und/oder ethnischen Minderheiten hatten. Die daraus folgende unverhältnismäßig hohe Belastung der betroffenen Bevölkerungsgruppen durch Schadstoffe, Lärm und andere Gesundheitsrisiken wurde durch Initiativen aus sozialen, ökologischen und Bürgerrechtsbewegungen unter dem Konzept der Umweltgerechtigkeit (im Englischen: Environmental Justice) thematisiert. Seitdem hat das Konzept zunehmend Eingang in die US-amerikanische Politik und Gesetzgebung gefunden. Auch in Deutschland gibt es in den letzten Jahren beachtenswerte Fälle von Forschungs- und Planungsprojekten, die der Förderung von Umweltgerechtigkeit gewidmet sind.
Eine an Umweltgerechtigkeit ausgerichtete Politik vereint Elemente von Sozialpolitik, Gesundheitsfürsorge und Ökologie. Sie strebt danach, dass alle Bürger, unabhängig von ihrem Einkommen, ihrer Herkunft und ihrem Wohnort, gleiche Schutzrechte vor schädlichen Umwelteinflüssen und Gesundheitsrisiken genießen, und dass sie gleiche Beteiligungsmöglichkeiten an politischen Entscheidungsprozessen über die Verteilung von Umweltbelastungen haben.