Drei Seifenblasen fliegen durch die Luft
Glossar

Was ist eigentlich ... Luftreinhalteplan?

Begriffe aus der kommunalen Szene - einfach erklärt

Luftreinhaltepläne müssen laut gesetzlicher Regelung dann erstellt werden, wenn Grenzwerte für Luftschadstoffe überschritten und damit Mensch und Umwelt gefährdet werden. Verursacht wird der Schadstoffausstoß – zum Beispiel durch Stickstoffdioxid oder Feinstaub – vor allem durch Verkehr, Industrie und Energieversorgung. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz, in dem die EU-Luftqualitätsrichtlinie aus dem Jahr 2008 umgesetzt wurde, stellt die rechtliche Grundlage dafür dar.


„Die Luftreinhaltung kann nur wirkungsvoll sein, wenn alle Verursacherbereiche einbezogen werden.“


Die für die Beurteilung der Luftqualität in Deutschland zuständigen Bundesländer geben die ermittelten Schadstoffwerte an das Umweltbundesamt (UBA) weiter, das die Werte veröffentlicht. Auf der Basis der gesammelten Werte werden diejenigen Gebiete identifiziert, in denen Grenzwerte nicht eingehalten wurden. Für diese müssen dann Luftreinhaltepläne mit entsprechenden Maßnahmen zur Reduzierung der Schadstoffe ausgearbeitet werden. Bei der Erstellung der Pläne arbeiten Landes- und Kommunalbehörden zusammen und die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise zu beteiligen.

In den Plänen sind Maßnahmen enthalten, die von Verkehrsbeschränkungen (z.B.  Tempolimits oder LKW-Durchfahrverbote) in besonders belasteten Straßen über die Schaffung von Umweltzonen bis zur Pflicht der Verwendung von Rußfiltern in Baumaschinen oder Fahrgastschiffen reichen. Zudem berührt der Plan auch Bereiche jenseits der Verkehrsplanung wie beispielsweise die Stadtentwicklungs- und Bauleitplanung oder die Landschafts- und Freiraumplanung. Führen die realisierten Maßnahmen in dem vorgegebenen Zeitraum nicht zur gewünschten  Schadstoffminderung, so müssen die Luftreinhaltepläne fortgeschrieben und mit zusätzlichen oder verschärften Maßnahmen ergänzt werden.