Was ist eigentlich ... ein/e Geflüchtete*r oder ein/e Asylbewerber*in
Nach der Genfer Flüchtlingskonvention sind Geflüchtete Personen, die gezwungen sind, das Land, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen oder in dem sie ihren Wohnsitz haben, zu verlassen, und zwar aus begründeter Angst vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe. Ihr Leben, ihre körperliche Unversehrtheit, ihre Rechte und ihre Freiheit sind bedroht. Kontingentflüchtlinge aus Krisenregionen werden im Rahmen von humanitären Hilfsaktionen in Deutschland aufgenommen. Deutschland als aufnehmendes Land legt die Anzahl (Kontingent) fest und verteilt sie auf die einzelnen Bundesländer. Sie müssen keinen Antrag auf Asyl stellen und können unter bestimmten Bedingungen eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erlangen. Asylbewerber*innen sind Menschen, die bei einem Land, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen, einen Antrag auf Asyl gestellt haben, also um Aufnahme und Schutz vor Verfolgung ersuchen und auf die Entscheidung, ob ihnen der Schutz gewährt wird, warten. In Deutschland wird durch das Instrument des „Königsteiner Schlüssel“ festgelegt, wie viele Asylbewerber*innen ein Bundesland aufzunehmen hat. Berechnungsgrundlage bilden Steuereinnahmen und die Bevölkerungszahl des Bundeslandes. Schutzsuchende ist eine Bezeichnung, die auf alle dieser Gruppen zutrifft.
erschienen im Difu-Magazin Berichte 2/2015