Glossar

Was ist eigentlich ... Bürgerhaushalt?

Begriffe aus der kommunalen Szene - einfach erklärt

Erstmals 1989 in der brasilianischen Stadt Porto Alegre realisiert, hat sich das Konzept des Bürgerhaushalts auch in Deutschland zu einem erfolgreichen kommunalen Partizipationsinstrument entwickelt. Viele Kommunen – darunter auch Großstädte – haben bereits von dieser Möglichkeit direkter Bürgerbeteiligung Gebrauch gemacht.


Der Bürgerhaushalt ist ein Verfahren, welches die Bürger*innen direkt an der Aufstellung des kommunalen Haushalts beteiligen soll. Die Verwaltung einer Kommune ermöglicht dabei mehr Transparenz und lässt zumindest teilweise über die Verwendung frei verfügbarer Haushaltsmittel entscheiden. Die Bezeichnung Bürgerhaushalt ist jedoch mittlerweile zu einem Sammelbegriff für diverse unterschiedliche Verfahren geworden, sodass die tatsächlichen Partizipationsmöglichkeiten von Kommune zu Kommune deutlich abweichen können.


Merkmale, die einen Bürgerhaushalt auszeichnen: Im Zentrum des Partizipationsverfahrens stehen vorrangig finanzielle Angelegenheiten. Die Bürgerbeteiligung muss auf der Ebene der Gesamtstadt oder eines Bezirks mit eigenen politischen und administrativen Kompetenzen stattfinden. Ein Stadtteilfonds allein stellt noch keinen Bürgerhaushalt dar. Zudem soll der Beteiligungsprozess auf einer eigenständigen Diskussion basieren, die z.B. Internet-gestützt oder im Rahmen von Versammlungen geführt werden kann. Dabei müssen die Organisatoren transparent machen, inwiefern Vorschläge der Bürger aufgegriffen und umgesetzt werden sollen.


Beim Bürgerhaushalt stehen formal zwar finanzielle Aspekte im Vordergrund, er umfasst jedoch meist nur einem kleinen Teil des Haushaltsvolumens einer Kommune. Daher geht es nicht so sehr um effizienten oder effektiven Mitteleinsatz, vielmehr stehen die Förderung und Würdigung lokalen Engagements, die stärkere Bindung an den Wohnort oder die Diskussion über Entwicklungsziele der Stadt im Vordergrund. Nachteile des Instruments liegen im Verfahrensaufwand, eventuell enttäuschten Erwartungen oder möglichen Folgekosten der durch den Bürgerhaushalt geschaffenen Einrichtungen.


Bislang handelt es sich bei Bürgerhaushalten um freiwillig angebotene Beteiligungsmöglichkeiten seitens der Kommunen, für die keine gesetzlichen Vorgaben existieren. Damit Bürgerhaushalte ihrer Funktion gerecht werden, den Präferenzen der Bürger*innen einen Einfluss auf die Gestaltung der Aufgabenseite einer Kommune zu geben, sollten diese gut vorbereitet und konsequent umgesetzt werden.