Was ist eigentlich ... BID?
BID steht für Business Improvement District. Ein BID soll zu einer wirkungsvollen kleinräumlichen Umfeldverbesserung führen. Dies ist durch verschiedene Maßnahmen möglich, wie Steigerung von Sicherheit und Sauberkeit im öffentlichen Raum, Aufwertung des Straßenbildes oder Ansiedlung neuer Branchen und Betriebe. Die Grundeigentümer eines bestimmten Gebietes (oft ein Straßenzug oder Quartier) entrichten eine Abgabe. Sie wird als Grundsteueraufschlag von der Kommune erhoben und an eine private Managementgesellschaft gegeben. Diese Gesellschaft wird durch die Grundeigentümer gegründet. BIDs werden nur auf private Initiative der Grundeigentümer und der ansässigen Betriebe gegründet. Dazu ist ein Mehrheitsbeschluss notwendig. Anhand eines 5-jährigen Business-Plans stimmen die Grundeigentümer die geplanten Maßnahmen ab. In dem Plan sind die räumliche Abgrenzung des BID-Gebietes, Ziele und Maßnahmen der geplanten Aufwertung sowie die damit verbundenen Kosten fixiert. Wenn nicht mehr als 50% der Grundeigentümer gegen das BID sind, gilt es als beschlossen. Durch Landesgesetze werden die Grundeigentümer im BID zur Zahlung der Abgabe verpflichtet. Am Ende der Laufzeit löst sich das BID automatisch auf (»Sunset clause«), wenn es nicht von den Grundeigentümern in einer neuen Abstimmung verlängert wird.