Was ist eigentlich ... Bebauungsplan?
Der Bebauungsplan (auch B-Plan) ist unverzichtbar, um die Nutzungsmöglichkeiten der Grundstücke in der Gemeinde rahmensetzend vorzugeben. Er dient der Schaffung einer geordneten sozialgerechten und nachhaltigen Nutzung von Grund und Boden. Durch die Aufstellung von Bebauungsplänen können die Gemeinden neue Baugebiete für Wohnen, Gewerbe oder andere Nutzungen schaffen. Dabei können nicht nur die Art und der Umfang der baulichen Nutzung festgelegt werden, sondern auch die für Grün, Verkehr oder andere Infrastruktur vorgesehenen Flächen gesichert werden. Bei bestehenden Baugebieten kann die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich sein, um städtebaulichen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken, um aus verschiedenen Nutzungen entstehende Konflikte zu minimieren oder Flächen für bestimmte Nutzungen vorzubehalten und zu sichern.
In einem B-Plan müssen alle bekannten Sachverhalte und Interessen (private und öffentliche Belange) berücksichtigt werden, die für die Nutzung und Bebauung des Gebiets relevant sind. Dies erfolgt auf der Basis einer zweistufigen Beteiligung der Öffentlichkeit und einer Konsultation der Träger öffentlicher Belange.
„Bebauungspläne sind das wichtigste rechtliche Instrument, um dem im Grundgesetz (Art. 28 Abs. 2) begründeten Auftrag gerecht zu werden, die örtlichen Angelegenheiten als Gemeinde im Sinne einer nachhaltigen und gerechten Bodenordnung zu gestalten.“
Ein Rechtsanspruch auf Aufstellung eines Bebauungsplans besteht nicht. Die Gemeinde stellt Bebauungspläne in Wahrnehmung ihrer Planungshoheit auf, sobald und soweit sie dies für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung für erforderlich hält. Bebauungspläne sind als Satzungen (oder Rechtsverordnungen) rechtlich verbindlich und werden aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitenden Bauleitplan) der Gemeinde entwickelt.
Veröffentlichung aus: Difu-Magazin Berichte 4/2021