Schulentwicklung in den Kommunen auf dem Prüfstand
Die wieder ansteigenden Schülerzahlen verändern erneut die Rahmenbedingungen für die Schulentwicklungsplanung. Um auch künftig die bedarfsgerechte Gestaltung der Schullandschaft sicherstellen zu können, favorisieren immer mehr Kommunen das Konzept der integrierten Schulentwicklungsplanung. Im Rahmen eines vom Difu in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Städtetag durchgeführten Seminars zur Schulentwicklungsplanung tauschten die Teilnehmenden ihre Erfahrungen aus.
Der Zuzug von Flüchtlingskindern und der Anstieg der Geburtenrate führen in vielen Regionen vor allem in Grundschulen wieder zu einem signifikanten Anstieg der Schülerzahlen. Mancherorts sind die Grundschulen bereits am Rande ihrer Aufnahmekapazitäten angelangt. Auch an vielen weiterführenden Schulen sind die Klassenstärken häufig ausgereizt und neue Züge können aufgrund fehlender Räumlichkeiten nicht aufgebaut werden. Darüber hinaus stellen der ohnehin steigende Bedarf an Ganztagsbetreuung, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Schulbereich und die Digitalisierung des Lehrens und Lernens die Kommunen bei der Schulentwicklungsplanung vor zusätzliche Herausforderungen.
Unter Einbeziehung anderer Fachbereiche der Kommunalverwaltungen wie Jugend, Stadtentwicklung, Wohnen und Soziales werden zunehmend Pläne zur Erweiterung der Schulinfrastruktur und zur kurzfristigen Einrichtung neuer Schulstandorte und deren Erreichbarkeit mit dem ÖPNV erstellt und teilweise auch versucht, in Kooperation mit Nachbarkommunen umzusetzen.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf leitete bereits im Jahre 2007 den Wechsel von eher anlassbezogenen Kooperationen zwischen Jugend- und Schulverwaltungsamt zu einer integrierten Planung ein. Im ersten Schritt wurde eine gemeinsame Datengrundlage geschaffen, auf deren Basis gemeinsame Projekte umgesetzt wurden. In den folgenden Jahren wurde dieses Modell um weitere Bildungspartner erweitert. Dies führte in der Folge u.a. dazu, dass unterschiedliche Handlungsmaßnahmen besser verstanden wurden, Netzwerkstrukturen verstetigt und gelungene Projekte in Regelstrukturen überführt werden konnten.
Eines der wichtigsten Ziele bei der interkommunalen Zusammenarbeit in der Schulentwicklungsplanung ist das Bestreben, die Auslastung der Schulen zu verbessern. Bundesweit besteht keine Verpflichtung zur Zusammenarbeit, doch sieht bspw. das Schulgesetz NRW vor, dass Schulträger eine mit den Planungen benachbarter Schulträger abgestimmte Schulentwicklungsplanung betreiben. Die Kommunen sollen dazu auf dem Gebiet der Schulentwicklungsplanung zusammenarbeiten und aufeinander Rücksicht nehmen. Dabei wird den Trägern öffentlicher Schulen selbst überlassen, auf welche Weise und mit welcher Intensität sie die regionale Abstimmung und Zusammenarbeit durchführen. Wünschenswert ist jedoch das Entstehen echter Planungsgemeinschaften, in denen die Beteiligten vertrauensvoll zur Bewältigung schulentwicklungsplanerischer Aufgaben zusammenarbeiten.
In den Diskussionen während des Seminars bestand ein breiter Konsens über die Notwendigkeit integrierter und regionaler Schulentwicklungsplanung. Allerdings wurden auch Grenzen und Schwächen angesprochen. So etwa die Sorge, bei der Zusammenarbeit die Selbstbestimmung zu verlieren, oder die Befürchtung, dass zu viele Fachbereiche in die Planung integriert werden und den Prozess dadurch überfrachten. Soll allerdings auch künftig eine bedarfsgerechte Schulinfrastruktur bereitgestellt werden, dann ist es unabdingbar, diese Hemmnisse zu überwinden. Die bisherigen Positivbeispiele geben Anlass zu der Hoffnung, dass dies gelingen kann.