Service & Beratung
Neue Kommunalrichtlinie ab November 2024
Mit der Kommunalrichtlinie (KRL) fördert das BMWK den Klimaschutz in Kommunen. Die KRL wurde überarbeitet und tritt zum 1.11.24 in Kraft. Die Änderungen erleichtern das Beantragen von Fördermitteln und bauen bürokratische Hürden ab. Anträge nach der neuen KRL können ab dem 1.2.25 gestellt werden.
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