Mobilitätsmanagement für die Bundesverwaltung
Die Bundesregierung hat mit dem Klimaschutzplan 2050 anspruchsvolle Ziele verabschiedet. Sie verpflichtet sich, auch selbst etwas zum Schutz des Klimas zu tun, indem sie das eigene Verwaltungshandeln nachhaltig gestaltet. Das ist zum Beispiel im Beschluss des „Staatssekretärsausschusses Nachhaltige Entwicklung“ festgehalten. Obwohl für ein Fünftel der klimaschädlichen Treibhausgase verantwortlich, ist besonders der Verkehrssektor bislang seinen Beitrag zu den Klimaschutzzielen weitgehend schuldig geblieben. Es braucht ein konsequentes Umsteuern.
Die Bundesverwaltung kann hier eine Vorbildrolle einnehmen, das Verwaltungshandeln des Bundes im Handlungsfeld Mobilität so auszurichten, dass es möglichst klimaneutral wird. Wo kann man ansetzen? Beschäftigte verursachen Verkehr bei Dienstreisen, Dienstfahrten und bei den Wegen zur Arbeit. Um das, was dazu getan werden kann und muss, sinnvoll aufeinander abzustimmen, gibt es ein bewährtes Instrument: das Mobilitätsmanagement. Auch wenn ein umfassendes Mobilitätsmanagement in der Bundesverwaltung noch lange kein Selbstläufer ist, gibt es bereits positive Maßnahmen, die es weiterzuentwickeln gilt. Treibhausgas-Emissionen von Flugreisen oder Dienstfahrten mit dem Pkw werden bereits kompensiert.
Dabei ist zu beachten: Jede Behörde hat andere Standortvoraussetzungen und auch spezifische Mobilitätsbedarfe. Die Ministerien in Berlin etwa sind aufgrund der hervorragenden Anbindung an den öffentlichen Nah- und Fernverkehr besser zu Fuß, mit dem Fahrrad, Bus und Bahn zu erreichen als Standorte auf dem Land. Jede Behörde muss deshalb selbst definieren, wo Handlungsbedarf besteht und welche Handlungsoptionen sie hat.
- Bewusstsein für behördliches Mobilitätsmanagement schaffen,
- handelnde Akteure motivieren, Mobilitätsmanagement in ihren Behörden umzusetzen,
- eine Orientierungshilfe für die Einführung von Maßnahmen bieten und
- handwerkliches „Know-how“ und gute Beispiele in den Handlungsfeldern Beschäftigtenmobilität, Dienstreisen und Fuhrparkmanagement vermitteln.
Der aktuelle gesetzliche Rahmen bietet bisher noch keine ausreichenden Anreize dafür, Klimaschutz praktisch umzusetzen. Der Leitfaden enthält auch hierfür weitere Vorschläge.
Die Ergebnisse des für Bundesverwaltungen konzipierten Leitfadens lassen sich größtenteils auch auf kommunale Verwaltungen übertragen und bieten Hinweise für konkrete Maßnahmen unter anderem:
- Berechnungsformeln für verursachte Treibhausgas- Emissionen des eigenen Fuhrparks und auf Dienstreisen (Flugreisen),
- Optionen einer verwaltungsinternen Parkraumbewirtschaftung als Schlüsselkomponente für die Mobilität auf dem Weg zur Arbeit,
- Änderungsvorschläge für das Bundesreisekostengesetz,
- Informationen zur nachhaltigen Beschaffung von Fahrzeugen und viele gute Beispiele, die sich bereits in anderen Verwaltungen bewährt haben.