Förderung für Klimaschutz in Kommunen stark ausgebaut
Seit dem 1. Januar 2019 ist die "Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld" des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) in Kraft. Maßnahmen, die sich bewährt haben, sind in der novellierten und erweiterten Richtlinie enthalten geblieben und wurden durch neue spannende Förderschwerpunkte ergänzt.
Neu ist, dass Betriebe ab 25 Prozent kommunaler Beteiligung jetzt antragsberechtigt sind, Klimaschutzkonzept und Personalstelle zusammen beantragt werden können und investive Klimaschutzmaßnahmen in vielen weiteren kommunalen Aufgabenfeldern gefördert werden. Dazu gehören neue Fahrradwege, eine intelligente Verkehrssteuerung, emissionsarme Vergärungsanlagen, Sammelplätze für Grünabfälle sowie Energieeffizienzmaßnahmen in Klär- und Trinkwasserversorgungsanlagen. Zudem wird stärker als bisher auf Netzwerke und den Austausch von Know-how und Erfahrungen gesetzt. Deshalb haben Netzwerkmanager mit der neuen Richtlinie die Möglichkeit, Zuschüsse für den Aufbau und die Pflege kommunaler Netzwerke zu beantragen.
Bewährte Maßnahmen wie die Sanierung der Straßen- und Hallenbeleuchtung sind auch weiterhin über die Kommunalrichtlinie förderfähig. Dabei gelten jetzt höhere Anforderungen an die Energieeffizienz und die Förderung ist fortan technologieneutral gestaltet. Das Bundesumweltministerium unterstützt finanzschwache Kommunen, Bildungsträger und Sportvereine in ihrem Engagement für den Klimaschutz nach wie vor besonders: Sie profitieren bei allen Förderschwerpunkten von erhöhten Förderquoten.
Ziel der Kommunalrichtlinie ist es, kommunale Akteure dabei zu unterstützen, mithilfe von Klimaschutzmaßnahmen ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Mit der Richtlinie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) hat das Bundesumweltministerium von 2008 bis Ende 2018 rund 14.400 Projekte in mehr als 3.450 Städten, Gemeinden und Landkreisen gefördert.
Anträge können erneut vom 1. Juli bis zum 30. September 2019 beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden. Die Richtlinie ist bis zum Ende des Jahres 2022 gültig. Fragen zur Kommunalrichtlinie und anderen Förderprogrammen für den kommunalen Klimaschutz beantwortet das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) am Difu. Das SK:KK ist im Auftrag des Bundesumweltministeriums tätig.
Kontakt
Beratungshotline des SK:KK:
+49 30 39001-170
skkk [at] klimaschutz [dot] de (skkk[at]klimaschutz[dot]de)