Effektive Städtebauförderung braucht genug Personal und einfache Verfahren
Personalmangel und hohe administrative Anforderungen sind zwei der Gründe, die Städte, Kreise und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (NRW) daran hindern, zur Verfügung stehende Mittel der Städtebauförderung fristgerecht abzurufen. Dies ist eines der wichtigen Ergebnisse einer Studie, die das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) im Auftrag des damaligen Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (jetzt: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung) erarbeitete.
In den vergangenen zehn Jahren nutzten rund 83 Prozent der Kommunen in NRW Städtebaufördermittel. Aufgrund einer sehr hohen Zahl an Projektanmeldungen – mit einem Gesamtvolumen von rund 1,45 Mrd. Euro – wurden vier- bis fünfmal mehr Mittel beantragt, als ursprünglich dafür vorgesehen waren. Dies verdeutlicht den hohen Bedarf der Kommunen und zugleich die grundsätzliche Akzeptanz des bestehenden Förderinstrumentariums.
Allerdings kritisieren über 80 Prozent der befragten Städte und Gemeinden das Vergaberecht, da der daraus resultierende Verwaltungsaufwand für sie ein zentrales Hemmnis für eine reibungslose Inanspruchnahme von Städtebaufördermitteln darstellt. Zudem bestehen aus Sicht der befragten Kommunen grundsätzlich große personelle Engpässe. Auch die bei der Antragstellung abzugebenden Kostenberechnungen für Fördermaßnahmen empfinden viele Kommunen als zu aufwändig und detailliert. Dies liegt auch daran, dass mehrjährige Vorausschätzungen immer mit Unsicherheiten bezüglich der eigentlichen zeitlichen Zuteilung durch die Zuwendungsgeber, die Preisentwicklung und mögliche, unvorhersehbare Entwicklungen behaftet sind.
Auf Basis der Ergebnisse seiner Befragung der nordrhein-westfälischen Kommunen empfiehlt das Difu deshalb einen Verzicht auf neue Programme zugunsten einer Zusammenführung und/oder eines Neuzuschnitts der bestehenden Bund-Länder-Programme zur Städtebauförderung. Außerdem sollten die bestehenden Verfahren flexibilisiert werden. Dies gilt insbesondere für die Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln durch die Kommunen beim Land. Aber auch die Kommunen müssen ihren Beitrag leisten: Städtebauförderung muss "Chefsache" sein und erfordert ausreichende Personalressourcen und eine kontinuierliche Kooperation aller involvierten Fachämter und Kämmereien in Städten und Gemeinden. Beim Aufbau hinreichender Personalkapazitäten in den technischen Bereichen benötigen die Kommunen jedoch Unterstützung vom Land.