Foto: Frauke Burgdorff (Moderation), Dr. Jochen Lang, Dr. Ulrich Maly und Prof. Dipl.-Ing. Martin zur Nedden
Veranstaltung

Diskussion über die Bodenpolitische Agenda 2020-2030 in Berlin

Die Fachcommunity ist sich einig: Kommunen, Länder und Bund müssen die Weichen für eine bessere Bodenpolitik stellen, um die soziale Wohnraumversorgung und eine den künftigen Herausforderungen gerecht werdende Stadtentwicklung zu ermöglichen.

Nach einer Einführung von Prof. Dr. Jürgen Aring wurde das Thema Bodenpolitik aus unterschiedlichen Perspektiven reflektiert. Einigkeit bestand darin, die notwendige Neufassung der Grundsteuer dazu zu nutzen, die bisherige Grundsteuer B durch eine Bodenwertsteuer zu ersetzen. Diese sei gerechter als die bisherige Grundsteuer und könnte mit vergleichsweise geringem Aufwand umgesetzt werden. Zudem könnten Fehlanreize zum "Liegenlassen" baureifer Grundstücke beseitigt werden. Bei Abstellen auf die ohnehin zu erhebenden Bodenrichtwerte, würde eine viele Jahre in Anspruch nehmende umfassende Neubewertung aller Immobilien überflüssig, führten Dr. Claus Michelsen und Prof. Dr. Dirk Löhr aus. Auch eine Verbesserung des Städtebaurechts sei erforderlich. Dies betreffe – wie in der Bodenpolitischen Agenda aufgezeigt – das Vorkaufsrecht, die "Innenentwicklungsmaßnahme" und die Berücksichtigung wichtiger Gemeinwohlbelange bei Vorhaben in Baulücken. Das in Artikel 14 Absatz 2 Grundgesetz mit Verfassungsrang ausgestatte Prinzip, dass Eigentum nicht nur ein Recht begründet, sondern auch verpflichtet und sein Gebrauch zugleich dem Wohl der Allgemeinheit  dienen soll, müsse – so Dr. Diana Coulmas – wieder besser zur Geltung gebracht werden.  Hierzu sei es unerlässlich, die Kommunen auch mit geeigneten hoheitlichen Instrumenten auszustatten. Allein die Möglichkeit hoheitlicher Durchsetzung reiche in vielen Fällen, die Gemeinwohlpflichtigkeit des Grundeigentums bei den Immobilienbesitzern in Erinnerung zu rufen.

Thema der zweiten Diskussionsrunde waren Implikationen des Wohnungsbaus. Dr. Thomas Welter und Peter Stubbe verwiesen darauf, dass es nicht allein um Quantitäten gehen dürfe. Der Blick müsse vielmehr auch auf die Schaffung nachhaltiger Qualität gerichtet werden, mit der auch künftige Generationen leben. Lukas Siebenkotten verwies auf das spürbar größer werdende gesellschaftliche Konfliktpotenzial, dass durch die aktuellen Entwicklungen auf den Immobilienmärkten und bei den Mieten ausgelöst werde. Die Demonstrationen in Berlin seien nur ein erstes Indiz für die drohende Sprengkraft dieser Entwicklung.

In der dritten Runde unterstrichen Dr. Ulrich Maly, Dr. Jochen Lang und Prof. Dipl.-Ing. Martin zur Nedden die Handlungsnotwendigkeiten. Die Kommunen müssen Ihre Hausaufgaben machen. Dies erfordere ein Umstellen der in vielen Städten in den vergangenen beiden Dekaden vorrangig fiskalpolitisch ausgerichteten Verwendung eigener Liegenschaften. Kommunaler Grundbesitz müsse an erster Stelle für die Umsetzung der gemeinwohlbezogenen Ziele wie etwa für den sozialen Wohnungsbau, für die öffentliche Infrastruktur sowie für Klimaschutz und Klimaanpassung genutzt werden. Dies gelte – so Martin zur Nedden – auch für die nicht wachsenden Städte und Regionen. Gefordert seien dabei auch Bund und Länder, die ihr eigenes Grundvermögen ebenfalls in den Dienst einer nachhaltigen Entwicklung der Städte und Gemeinden stellen müssen. Zudem müssten Kommunen mit Haushaltsproblemen bei einer aktiven Bodenpolitik unterstützt werden.

Im Ausblick verwies Prof. Dr. Arno Bunzel auf die große Übereinstimmung innerhalb der Fachkreise bei der Beurteilung der Handlungserfordernisse. Es sei an der Zeit, auch Politik und breite Öffentlichkeit mitzunehmen. Das komplexe Thema brauche verständliche Bilder. Die Argumente müssten plakativer werden, es gehe auch darum, das Netzwerk weiter auszubauen.