Glossar

Was ist eigentlich ... PPP?

Begriffe aus der kommunalen Szene - einfach erklärt

PPP steht für Public Private Partnership, zu deutsch für eine öffentlich-private Partnerschaft. Immer gebräuchlicher wird auch die deutsche Abkürzung ÖPP. Der Begriff PPP wird in unterschiedlichen Bedeutungen verwendet. In einem sehr weiten Sinne ist mit PPP das gesamte Feld der Zusammenarbeit zwischen der öffentlichen Hand und privaten Unternehmen gemeint. PPP wird in diesem Sinne oft gleich gesetzt mit gemischtwirtschaftlichen Unternehmen, gleichgültig welchen Gegenstand solche gemischten Gesellschaften haben.

Das engere, ursprüngliche Verständnis beschränkt den Begriff der PPP jedoch auf öffentlich-private Kooperationen zur gemeinsamen Durchführung konkreter Projekte. Die öffentliche Hand verspricht sich hiervon eine schnellere, günstigere und flexiblere Realisierung von öffentlichen Vorhaben. Solche projektbezogenen Kooperationen können, müssen aber nicht von gemeinsamen öffentlich-privaten Gesellschaften getragen werden. Die Rolle des Privaten bei der Durchführung eines solchen Projekts kann unterschiedlich sein: Anfangs wurden Private meist nur zur Finanzierung von öffentlichen Infrastrukturprojekten einbezogen, mittlerweile beteiligen sich Private darüber hinaus auch an der Planungsphase, übernehmen Bau oder Sanierung, Betrieb und Instandhaltung oder auch die gegebenenfalls am Ende der öffentlichen Nutzung eines Objekts erforderlichen Verwertung.

Ein neuerer Ansatz versteht denn auch unter PPP nur solche Kooperationen, bei denen wenigstens drei dieser Lebenszyklusphasen eines Objekts vom Privaten übernommen werden. Die Kommune zahlt während der Nutzung des Objekts für die Leistung des Privaten meist ein im Voraus vereinbartes regelmäßiges Entgelt. Daneben kann die Leistung des Privaten auch ganz oder teilweise durch Entgelte oder Gebühren der Nutzer dieser Einrichtung finanziert werden.