Finanzen

Beratung zur Gemeindesteuerreform

Das Difu beteiligte sich an den neun Sitzungen des Arbeitskreises „Quantifizierung“ zur Reform der Gemeindefinanzen sowie Sitzungen des Unterarbeitskreises „Regionalisierung“. In enger Zusammenarbeit mit dem DST wurden dabei die vorgelegten Modelle und die Modellrechnungen überprüft.

Die Bundesregierung hatte eine Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen eingesetzt. In dieser Kommission bzw. ihrer Arbeitsgruppe „Kommunalsteuern“ ist der DST mit jeweils zwei Personen vertreten. Die Arbeitsgruppe „Kommunalsteuern“, die sich ausschließlich mit der Reform der Gewerbesteuer befasste, wird ergänzt durch einen Arbeitskreis „Quantifizierung“, der mit Vertretern des BMF, der Länder, der kommunalen Spitzenverbände sowie von Wirtschaftsverbänden besetzt ist. Auf Wunsch des DST beteiligte sich das Difu an den neun Sitzungen dieses Arbeitskreises sowie weiteren des Unterarbeitskreises „Regionalisierung“. In enger Zusammenarbeit mit dem DST wurden dabei die vorgelegten Modelle und die Modellrechnungen überprüft. Während das Ergebnis der Kommission für die Kommunen sehr erfreulich war (mehrheitliche Befürwortung des Kommunalmodells) wurde dieses Modell nicht von der Bundesregierung übernommen.

Dipl.-Volkswirt Michael Reidenbach
Beratung zur Gemeindesteuerreform
bis
Kommunalfinanzen
Stadtentwicklung, Recht und Soziales

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