Verzahnung von Raumordnung und Bauleitplanung bei Transformationsaufgaben
Klimaanpassung, Wärme- und Energiewende, Wohnraumversorgung oder der Umgang mit Flächenknappheit – Transformationsaufgaben stellen Städte und Regionen vor neue Herausforderungen. Umso wichtiger ist ein abgestimmtes und integriertes Vorgehen von Raumordnung und Bauleitplanung.
Dieses Seminar beleuchtet, wie überörtliche und kommunale Planung besser aufeinander abgestimmt werden können, um zentrale Zukunftsaufgaben gemeinsam zu bewältigen. Im Mittelpunkt stehen Schnittstellen, Spannungsfelder und Kooperationspotenziale zwischen Raumordnung und Bauleitplanung – praxisnah, interdisziplinär und lösungsorientiert.
Anhand konkreter Fallbeispiele und Instrumente wird gezeigt, wie Planungsebenen zusammenarbeiten können, um Transformation aktiv zu gestalten. Diskutieren Sie mit Fachleuten aus Verwaltung, Planung und Politik, welche Strukturen und Prozesse ein abgestimmtes Vorgehen fördern und welche rechtlichen wie fachlichen Spielräume bestehen.
Details
Für Mitarbeiter:innen aus den Stadtverwaltungen, städtischen Betrieben und Ratsmitglieder gelten:
255,– Euro für Teilnehmer:innen aus Difu-Zuwenderstädten
435,– Euro für Teilnehmer:innen aus den Mitgliedskommunen des Deutschen Städtetages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Deutschen Landkreistages sowie NGO’s.
Für alle übrigen Teilnehmer:innen gilt ein Preis von 555,– Euro.
Diese Gebühren sind nach § 4 UStG Abs. 22a steuerfrei.
Mittag- und Pausenbewirtung sind in der Gebühr enthalten, Kosten für Anfahrt und Unterkunft müssen selbst getragen werden.
Anmeldeschluss ist zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
Die Teilnahme von Rollstuhlfahrer:innen und Menschen mit anderen Beeinträchtigungen ist leider nur bedingt möglich. Bitte nehmen Sie vor Ihrer Anmeldung Kontakt mit uns auf.
Absagen / Stornierung durch Teilnehmende
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor der Veranstaltung möglich. Eine schon bezahlte Teilnahmegebühr wird in diesem Fall voll erstattet. Bei Stornierungen ab dem 13. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr fällig. Die Veranstaltungsunterlagen werden Ihnen in diesem Fall zugesandt. Im Verhinderungsfall kann gerne schriftlich ein Ersatz benannt werden.
Änderungsvorbehalte und Absagen durch den Veranstalter
Bei zu geringer Beteiligung behalten wir uns vor, Veranstaltungen abzusagen. Die Gebühr wird in diesem Fall selbstverständlich erstattet. Die Übernahme jeglicher Ersatz- und Folgekosten der Teilnehmenden wegen Ausfall von Veranstaltungen oder Verschiebung von Terminen sind ausgeschlossen. Aus wichtigen inhaltlichen oder organisatorischen Gründen kann es im Einzelfall erforderlich sein, Programmänderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen.
Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese und alle erforderlichen Informationen finden Sie unter: www.difu.de/agb.
fortbildung [at] difu [dot] de
