Klimaschutz in Kommunen sozial gestalten
Wie Kommunen Energiewende und soziale Gerechtigkeit zusammen denken können
Klimaschutz entscheidet sich vor Ort. Angesichts knapper Kassen, sich wandelnder politischer Prioritäten und begrenzter personeller Ressourcen stehen Kommunen vor der Herausforderung, wirksame Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen, ohne soziale Ungleichheiten zu verschärfen.
Besonders der Umbau und die energetische Sanierung des Gebäudebestands sowie die Entwicklung klimagerechter Quartiere, einschließlich der Wärme- und Verkehrswende, zählen zu den zentralen kommunalen Aufgaben. Wie diese Transformationsprozesse sozial gerecht gestaltet werden können, ist eine der entscheidenden Zukunftsfragen.
Das zweitägige Seminar vermittelt praxisnah, wie Energiewende und soziale Gerechtigkeit zusammen gedacht und erfolgreich umgesetzt werden können. Anhand von Beispielen aus der kommunalen Praxis werden Strategien und Instrumente vorgestellt, die Klimaschutz wirksam, sozial ausgewogen und politisch tragfähig machen.
Die Teilnehmenden erhalten fachliche Impulse, tauschen Erfahrungen aus und entwickeln gemeinsam Ideen für die Umsetzung in ihrer Kommune. Das Seminar richtet sich an kommunale Entscheidungsträger:innen, Mitarbeitende aus Verwaltung und Politik sowie alle, die den kommunalen Klimaschutz sozial gerecht gestalten möchten.
Details
Für Mitarbeiter:innen aus den Stadtverwaltungen, städtischen Betrieben und Ratsmitglieder gelten:
255,– Euro für Teilnehmer:innen aus Difu-Zuwenderstädten
435,– Euro für Teilnehmer:innen aus den Mitgliedskommunen des Deutschen Städtetages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Deutschen Landkreistages sowie NGO’s.
Für alle übrigen Teilnehmer:innen gilt ein Preis von 555,– Euro.
Diese Gebühren sind nach § 4 UStG Abs. 22a steuerfrei.
Mittag- und Pausenbewirtung sind in der Gebühr enthalten, Kosten für Anfahrt und Unterkunft müssen selbst getragen werden.
Anmeldeschluss ist zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
Die Teilnahme von Rollstuhlfahrer:innen und Menschen mit anderen Beeinträchtigungen ist leider nur bedingt möglich. Bitte nehmen Sie vor Ihrer Anmeldung Kontakt mit uns auf.
Absagen / Stornierung durch Teilnehmende
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor der Veranstaltung möglich. Eine schon bezahlte Teilnahmegebühr wird in diesem Fall voll erstattet. Bei Stornierungen ab dem 13. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr fällig. Die Veranstaltungsunterlagen werden Ihnen in diesem Fall zugesandt. Im Verhinderungsfall kann gerne schriftlich ein Ersatz benannt werden.
Änderungsvorbehalte und Absagen durch den Veranstalter
Bei zu geringer Beteiligung behalten wir uns vor, Veranstaltungen abzusagen. Die Gebühr wird in diesem Fall selbstverständlich erstattet. Die Übernahme jeglicher Ersatz- und Folgekosten der Teilnehmenden wegen Ausfall von Veranstaltungen oder Verschiebung von Terminen sind ausgeschlossen. Aus wichtigen inhaltlichen oder organisatorischen Gründen kann es im Einzelfall erforderlich sein, Programmänderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen.
Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese und alle erforderlichen Informationen finden Sie unter: www.difu.de/agb.
fortbildung [at] difu [dot] de
