Klimaschutz und Klimaanpassung
Antragstellung leicht gemacht! Kommunalrichtlinie: Kommunale Netzwerke
Agentur- und ZUG-Online
Fr
17
Apr 26
Am 16.04.2026 steht die Antragstellung für den Förderschwerpunkt Kommunale Netzwerke im Fokus. Die Online-Sprechstunden richten sich vor allem an Einsteiger und Einsteigerinnen, die erstmalig einen Antrag auf Förderung über die Kommunalrichtlinie stellen oder ihr Wissen auffrischen möchten.
Das erwartet Sie
- Förderinfos: Kurzer Überblick zum Förderschwerpunkt Kommunale Netzwerke
- Formulare: Vorstellung der Berechnungsformulare und der Vorhabenbeschreibung
- Fragerunde und Praxistipps: Zwei Fragerunden, in denen Sie offene Punkte klären und sich Praxistipps von den Experten und Expertinnen holen können
Details
Vertreter und Vertreterinnen folgender Einrichtungen:
- Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) (auch für ihre rechtlich unselbständigen
Betriebe und sonstigen Einrichtungen)
- rechtlich selbständige Betriebe und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 %
kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände, an denen Kommunen beteiligt sind
- öffentliche, gemeinnützige, mildtätige und religionsgemeinschaftliche Träger (mit
Ausnahme des Bundes) von Einrichtungen der Erziehung, der vorschulischen,
schulischen oder hochschulischen Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, des
Gesundheitswesens, der Kultur, der Pflege, Betreuung, Unterbringung sowie Hilfe für
Menschen, jeweils für diese Einrichtungen
- im Status der Gemeinnützigkeit stehende oder mildtätige eingetragene Vereine für die
von ihnen betriebenen Einrichtungen
- Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen
- Contractoren
- weitere Akteure (zum Beispiel Unternehmen), die Teilnehmende eines Netzwerks werden wollen, mit Ausnahme von natürlichen Personen
- Ggf. Vertreter und Vertreterinnen weiterer antragsberechtigter Einrichtungen. (Sie fragen sich: Ist meine Organisation antragsberechtigt? - Schauen Sie gern ab Seite 23 nach in der Kommunalrichtlinie)
- Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) (auch für ihre rechtlich unselbständigen
Betriebe und sonstigen Einrichtungen)
- rechtlich selbständige Betriebe und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 %
kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände, an denen Kommunen beteiligt sind
- öffentliche, gemeinnützige, mildtätige und religionsgemeinschaftliche Träger (mit
Ausnahme des Bundes) von Einrichtungen der Erziehung, der vorschulischen,
schulischen oder hochschulischen Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, des
Gesundheitswesens, der Kultur, der Pflege, Betreuung, Unterbringung sowie Hilfe für
Menschen, jeweils für diese Einrichtungen
- im Status der Gemeinnützigkeit stehende oder mildtätige eingetragene Vereine für die
von ihnen betriebenen Einrichtungen
- Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen
- Contractoren
- weitere Akteure (zum Beispiel Unternehmen), die Teilnehmende eines Netzwerks werden wollen, mit Ausnahme von natürlichen Personen
- Ggf. Vertreter und Vertreterinnen weiterer antragsberechtigter Einrichtungen. (Sie fragen sich: Ist meine Organisation antragsberechtigt? - Schauen Sie gern ab Seite 23 nach in der Kommunalrichtlinie)
Die Veranstaltung ist kostenfrei.
Hinweis
Bitte schauen Sie sich das knapp 14-minütige Tutorial zur Antragstellung über easy-online vor der Veranstaltung an. Es wird keine Live-Vorstellung des Antragsportals geben. Fragen können Sie aber gern in der zweiten Fragerunde stellen.
Agentur für kommunalen Klimaschutz
Zukunft - Umwelt - Gesellschaft gGmbH (ZUG)
Freie Plätze verfügbar
Online
koch [at] difu [dot] de
Weitere Inhalte zum Thema
Kurzlink zu dieser Seite: difu.de/19484