Antragstellung leicht gemacht! Kommunalrichtlinie: Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanagement
Agentur- und ZUG-Online
Am 12. Januar 2026 steht der Förderschwerpunkt Erstellung von Klimaschutzkonzepten und Einsatz eines Klimaschutzmanagements im Fokus. Die Online-Sprechstunden richten sich vor allem an Einsteiger und Einsteigerinnen, die erstmalig einen Antrag auf Förderung über die Kommunalrichtlinie stellen oder ihr Wissen auffrischen möchten.
Gefördert wird die erstmalige Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzepts durch ein zusätzlich eingestelltes Klimaschutzmanagement. Mit dem Klimaschutzkonzept wird konkret aufgezeigt, welche technischen und wirtschaftlichen Potenziale zur Minderung von Treibhausgasen in Ihrer Kommune oder Organisation bestehen. Zudem werden kurz-, mittel- und langfristige Ziele und Maßnahmen zur Minderung festgelegt.
Das erwartet Sie:
- Förderinfos*: Kurzer Überblick zu den Maßnahmen zur Erstellung von Klimaschutzkonzepten und zum Einsatz eines Klimaschutzmanagements
- Formulare: Vorstellung der Berechnungsformulare und der Vorhabenbeschreibung
- Fragerunde und Praxistipps: Zwei Fragerunden, in denen Sie offene Punkte klären und sich Praxistipps von den Experten und Expertinnen holen können
Details
- Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) (auch für ihre rechtlich unselbständigen Betriebe und sonstigen Einrichtungen)
- rechtlich selbständige Betriebe und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände, an denen Kommunen beteiligt sind
- öffentliche, gemeinnützige, mildtätige und religionsgemeinschaftliche Träger (mit Ausnahme des Bundes) von Einrichtungen der Erziehung, der vorschulischen, schulischen oder hochschulischen Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, des Gesundheitswesens, der Kultur, der Pflege, Betreuung, Unterbringung sowie Hilfe für Menschen, jeweils für diese Einrichtungen
- im Status der Gemeinnützigkeit stehende oder mildtätige eingetragene Vereine für die von ihnen betriebenen Einrichtungen
- Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen
- Ggf. Vertreter und Vertreterinnen weiterer antragsberechtigter Einrichtungen. (Sie fragen sich: Ist meine Organisation antragsberechtigt? - Schauen Sie gern ab Seite 23 nach in der Kommunalrichtlinie)
Die Veranstaltung ist kostenfrei.
Hinweis
Für die Förderung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes müssen antragstellende Organisationen über eine komplexe Wirtschafts- und Verwaltungsstruktur besitzen. Bei Antragsprüfung werden mindestens die Handlungsfelder „Eigene Liegenschaften“, „Mobilität“, „IT-Infrastruktur“ und „Beschaffungswesen“ betrachtet. Von diesen Handlungsfeldern müssen mindestens zwei ein erhebliches Treibhausgas-Einsparpotenzial aufweisen.
Sollten Sie das Komplexitätskriterium nicht erfüllen, da Sie beispielsweise eine Jugendwerkstatt mit nur einer Liegenschaft sind, schauen Sie sich gerne auch die Fördermöglichkeiten des Förderschwerpunkts „Beratungsleistungen im Bereich Klimaschutz“ an.
Bitte schauen Sie sich das knapp 14-minütige Tutorial zur Antragstellung über easy-online vor der Veranstaltung an. Es wird keine Live-Vorstellung des Antragsportals geben. Fragen können Sie aber gern in der zweiten Fragerunde stellen.